Bullay, den 4.08.2026 Das ungelöste zweite Prinzipal-Agent-Problem lässt sich auch als Gewissenskonflikt umschreiben. Denn die genossenschaftliche Pflichtprüfung wurde geschaffen, um das Prinzipal-Agent-Problem zwischen Mitgliedern und Vorstand zu begrenzen.
Die durch das Prüfungsmonopol derzeit festgeschriebene Pflichtprüfung erzeugt jedoch ein zweites Problem: Der zur Kontrolle eingesetzte Agent verfügt selbst über einen erheblichen Informationsvorsprung, besitzt eigene wirtschaftliche Interessen und ist gegenüber den natürlichen Mitgliedern nur mittelbar verantwortlich. Haben wir es hier möglicherweise mit einem Doppelagenten zu tun, der sich verselbstständigt hat?
Der Genossenschaftswissenschaftler Holger Blisse hat den Mitglieder-Manager-Konflikt sehr deutlich beschrieben und daran erinnert, dass genossenschaftliche Interessenvertretung den Genossenschaften und ihren Mitgliedern verpflichtet sein muss. Diese Unterscheidung ist entscheidend.
Denn ein Verband, der nur die Interessen der von Vorständen repräsentierten Unternehmen wahrnimmt, ist noch kein Anwalt der einfachen Mitglieder, den Eigentümern (Prinzipal).
Das genossenschaftliche Verbandssystem sollte ursprünglich eine Gegenmacht zur Verselbständigung des Managements ( Genossenschaftsorgane ) bilden. Wo sich aber Verbandsleitung und Genossenschaftsmanagement zu einer gemeinsamen Leitungsebene verbinden, wird aus der Machtposition ein weiterer Teil des Problems, dass in der Literatur auch als genossenschaftliches Führerprinzip bezeichnet wird.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: Wer kontrolliert den Vorstand? Sondern ebenso: Wer kontrolliert den Verband – und wer stellt sicher, dass er tatsächlich im Interesse der Mitglieder handelt?
Inzwischen werden diese Grundsatzfragen immer häufiger in gerichtlichen Auseinandersetzungen geklärt. igenos e.V. wurde als Interessengemeinschaft der Gemossenschaftsmitglieder im letzen Jahren von Staranwälten mit diversen presserechtlichen Unterlassungserklärungen überhäuft.
Genossenschaften sind eine besondere Form des Wirtschaftens. Die genossenschaftlichen Grundregeln Transparenz, Partizipation und Teilhabe, werden aber anscheinend noch nicht überall gelebt und verstanden.
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