Berlin/Bonn/Bully, den 2. Juli 2026. Der Genossenschaftsverband Bayern ( GVB) hat in der Juli-Ausgabe 2026 von profil.bayern ein Interview zur Bankenprüfung veröffentlicht. Die Überschrift lautet: „Eine gute Prüfung hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.“ Dagegen ist nichts einzuwenden. Natürlich muss eine gute Prüfung Risiken frühzeitig erkennen. Sie muss Kreditrisiken sichtbar machen, Schwächen in der Sicherheitenbewertung offenlegen, Mängel in der Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit erkennen, das Risikomanagement beurteilen, die Risikovorsorge prüfen und auf Defizite in der Kreditorganisation hinweisen.

All das ist wichtig. Aber genau deshalb stellt sich eine grundsätzliche Frage: Braucht es für diese Art der Bankprüfung wirklich einen monopolistischen Prüfungsverband?

Kreditrisiken zu prüfen, Kreditportfolios zu analysieren, Sicherheiten zu bewerten, Kapitaldienstfähigkeit zu beurteilen, Meldewesen und IT-Strukturen zu kontrollieren – das gehört zum Handwerk qualifizierter Bankenprüfer. Dafür gibt es Wirtschaftsprüfer, bankaufsichtliche Prüfungsstandards, aufsichtsrechtliche Anforderungen, BaFin-Vorgaben und eine hochregulierte Prüfungslandschaft.

Für eine solche Bankprüfung braucht es nach Meinung von igenos kein genossenschaftliches Prüfungsmonopol.

Das Prüfungsmonopol der Genossenschaftsverbände wurde historisch nicht geschaffen, weil Bankenprüfer fehlten. Es wurde geschaffen, weil die eingetragene Genossenschaft eine besondere Rechtsform ist. Sie ist keine gewöhnliche Kapitalgesellschaft und keine Bankfiliale eines Verbundsystems. Sie ist eine Mitgliederorganisation. Ihr gesetzlicher Zweck ist nach § 1 GenG die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren sozialer oder kultureller Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Genau darin liegt der Unterschied. Der Genossenschaftsverband prüft nicht nur eine Bank. Er prüft eine Genossenschaft, die Bankgeschäfte betreibt. Das Bankgeschäft ist ein Mittel. Der Förderauftrag ist der Zweck. Die Bilanz ist wichtig. Aber sie ersetzt nicht die Prüfung der Rechtsform. Die Stabilität des Instituts ist wichtig. Aber sie ersetzt nicht die Prüfung, ob die Genossenschaft als Mitgliederorganisation ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht wird.

Das Reichsgesetzblatt von 1934 begründete Anschlusszwang, Prüfungsmonopol und Staatsaufsicht ausdrücklich mit der „Gesunderhaltung des Genossenschaftswesens“. Diese Formulierung ist bis heute von grundlegender Bedeutung. Gesund erhalten werden sollte nicht irgendein Bankgeschäft. Gesund erhalten werden sollte das Genossenschaftswesen. Also die Genossenschaft als Rechtsform, als Selbsthilfeorganisation, als Trägerin des Förderauftrags und als demokratisch verfasste Mitgliederorganisation.

Daraus folgt: Der besondere Auftrag eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes beginnt dort, wo normale Bankprüfung endet.

Er muss prüfen, ob das Geschäftsmodell noch zur Rechtsform der Genossenschaft passt. Er muss prüfen, ob der Förderauftrag nach § 1 GenG tatsächlich gelebt wird. Er muss prüfen, ob Vorstand und Aufsichtsrat ihre Pflichten nicht nur als Bankorgane, sondern als Organe einer Genossenschaft erfüllen. Er muss prüfen, ob Mitgliederrechte, Mitgliederinformation, Mitgliederhoheit und genossenschaftliche Selbstverwaltung gewahrt werden. Er muss prüfen, ob die Finanzhoheit der Mitglieder respektiert wird. Und er muss prüfen, ob strategische Maßnahmen – insbesondere Fusionen – wirklich dem Interesse der einzelnen Genossenschaft und ihrer Mitglieder dienen.

Auffällig ist, dass diese Ebene in der öffentlichen Selbstdarstellung der Bankenprüfung des GVB kaum sichtbar wird. Gesprochen wird fast ausschließlich in der Sprache des Bankgeschäfts: Institute, Kreditportfolios, Risikovorsorge, Regulatorik, Risikomanagement, Meldewesen, IT, Governance, Stabilität. Das alles ist wichtig. Aber es ist nicht der Grund, warum Genossenschaften einem Prüfungsverband zwangsweise angeschlossen sind. Der Grund des Prüfungsmonopols liegt im Genossenschaftsgesetz.

Und genau deshalb darf sich ein genossenschaftlicher Prüfungsverband nicht auf die Rolle eines bankaufsichtlichen Erfüllungsgehilfen reduzieren. Er darf nicht nur darauf achten, ob BaFin-Anforderungen eingehalten werden. Er darf nicht nur darauf achten, ob Risiken für die Sicherungseinrichtung des BVR entstehen. Er darf nicht nur darauf achten, ob ein Institut in die Stabilitätslogik des Verbundes passt. Sein erster Maßstab ist die Genossenschaft selbst.

Hier entsteht eine heikle Frage: Wie konnte es trotz Staatsaufsicht dazu kommen, dass sich kreditgenossenschaftliche Prüfungsverbände in der Praxis vielfach eher wie verlängerter Arm der BaFin, der Sicherungseinrichtung oder des BVR darstellen, statt ihre eigenständige Schutzaufgabe zugunsten der einzelnen Genossenschaft und ihrer Mitglieder sichtbar in den Vordergrund zu stellen?

Die BaFin hat ihre Aufgabe. Sie schützt die Stabilität des Bankensystems und die Einhaltung bankaufsichtlicher Regeln. Der BVR hat seine Aufgabe. Er schützt die Stabilität der genossenschaftlichen FinanzGruppe und ihrer Sicherungseinrichtung. Aber der genossenschaftliche Prüfungsverband hat eine eigene Aufgabe. Er ist gesetzlicher Prüfungsverband nach dem Genossenschaftsgesetz. Er hat die Genossenschaft und ihre Mitglieder im Blick zu behalten.

Diese Aufgaben dürfen nicht ineinander verschwimmen. Gerade bei Krisen und Fusionen wird das besonders deutlich. Wenn eine Genossenschaftsbank in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, kann es aus Sicht der BaFin um Stabilität des Instituts gehen. Aus Sicht der Sicherungseinrichtung kann es um Risikobegrenzung für den Verbund gehen. Aus Sicht einer aufnehmenden Bank kann es um geordnete Übernahme von Kunden, Aktiva und Passiva gehen.

Aus Sicht der Genossenschaft und ihrer Mitglieder stellt sich aber eine zusätzliche Frage: Muss die Genossenschaft als Rechtsträger wirklich erlöschen? Oder gibt es mildere Alternativen, etwa eine Übertragung des Bankgeschäfts unter Fortbestand der eG?

Genau diese Frage gehört zum Kern des genossenschaftlichen Prüfungsauftrags. Eine Verschmelzung kann ein Bankgeschäft stabilisieren. Sie kann Gläubiger schützen. Sie kann Einlagen sichern. Aber sie erhält die übertragende Genossenschaft nicht. Sie beendet sie.

Wenn das Prüfungsmonopol historisch mit der Gesunderhaltung des Genossenschaftswesens begründet wurde, dann darf „Gesunderhaltung“ nicht bedeuten: Das Bankgeschäft wird gerettet, die Genossenschaft aber beseitigt. Jedenfalls muss geprüft und den Mitgliedern nachvollziehbar erläutert werden, ob die Beendigung der Genossenschaft wirklich erforderlich ist oder ob Alternativen bestanden.

Hier kommt die Staatsaufsicht ins Spiel. Die Staatsaufsicht über die Prüfungsverbände ist kein historisches Ornament. Sie ist die notwendige Kehrseite des Prüfungsmonopols. Wer den Genossenschaften die freie Wahl ihres gesetzlichen Prüfers nimmt, muss gewährleisten, dass der Monopolprüfer seine Aufgabe tatsächlich erfüllt. Nicht nur formal. Nicht nur banktechnisch. Sondern genossenschaftsrechtlich.

Wenn Prüfungsverbände heute vor allem in Kategorien von Bankaufsicht, Verbundstabilität, Risikosteuerung und Fusion denken, muss die Staatsaufsicht fragen, ob der ursprüngliche Schutzauftrag noch gewahrt ist. Sie muss prüfen, ob der Verband seine gesetzliche Aufgabe gegenüber der einzelnen Genossenschaft und ihren Mitgliedern erfüllt. Und sie muss dort einschreiten können, wo der Prüfungsverband die Rechtsform Genossenschaft hinter dem Bankgeschäft verschwinden lässt.

Denn die entscheidende Frage lautet nicht: Ist die Bank irgendwie stabilisiert worden? Die entscheidende genossenschaftsrechtliche Frage lautet: Wurde die Genossenschaft als Genossenschaft geschützt?

Der GVB-Beitrag ist deshalb ein wichtiger Anlass zur Diskussion. Er zeigt, wie professionell und umfangreich moderne Bankenprüfung geworden ist. Aber er zeigt zugleich, was in der öffentlichen Darstellung fehlt: der eigenständige genossenschaftliche Maßstab.

Bankprüfung braucht keinen Monopolprüfer. Genossenschaftsprüfung braucht einen Prüfer, der die Genossenschaft versteht, ihren Förderauftrag ernst nimmt, ihre Mitglieder schützt und ihre Selbstverwaltung respektiert. Genau daran muss sich der monopolistische Prüfungsauftrag messen lassen.
Weiterführende Informationen zum kostenlosen Download sind hier hinterlegt https://www.igenos-medien.de/impulse.html

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