Berlin, 18. Dezember 2025 (geno). Kritische Inhaber von Genossenschaftswohnungen geraten immer häufiger in Zerwürfnisse mit den Vorständen und Aufsichtsräten ihrer Genossenschaften. Da diese das genossenschaftliche Rechtsinstrumentarium in Deutschland kaum oder gar nicht kennen, bedienen sie sich obskurer und niederträchtiger Methoden, um die zunehmend skeptische Mitgliederschaft zum Schweigen zu bringen, einzuschüchtern oder ganz auszuschalten. Die dazu erforderlichen Foltergerätschaften werden in unzähligen Erfahrungsaustauschen der Führungseliten ausbaldowert und anwendungsreif gemacht. Bis hin zu äußerst fragwürdigen juristischen Entscheidungen vor Gerichten aller deutscher Rechtsinstanzen.
Im Zentrum und an der Spitze dieser speziellen Entrechtungssystematik steht die Diffamierung und der Ausschluss der Kritiker aus der Genossenschaft. So können Genossenschaftsmitglieder gefügig gemacht und an den Rand ihrer Existenz gebracht werden.
Neuestes und jüngstes Beispiel ist eine Auseinandersetzung zwischen einem langjährigen Berliner Genossenschaftsmitglied, das seit Jahren gegen Repressalien „ihrer“ Baugenossenschaft IDEAL eG in Neukölln ankämpft. Das am Donnerstag im Landgericht Berlin II mit sehr dünner, kaum verständlicher Stimme von Landrichter Dr. Loth verkündete Urteil lautet: Wohnungsräumung bis zum 13. Juni 2026. Die Entscheidung deutet darauf hin, dass auch in der Richterschaft die Ahnungslosigkeit über das Genossenschaftsrecht außerordentlich verbreitet ist. ++ (ki/mgn/18.12.25 – 259)
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