Berlin, 12. Dezember 2025 (geno). Die Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum (WGZ) hat am Donnerstagabend im Berliner Nobelhotel „Vienna House by Wyndham Andel’s Berlin“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen stattgefunden. Für alles denkbar Klandestine war umfassend gesorgt; sogar für das – scheinbar notwendige – Abfangen ungebetener Gäste gab es ein Art Sonderkommando. Das betraf auch Pressevertreter, denen vorab bereits mitgeteilt worden war, dass ihre Präsenz oder Teilnahme – mindestens unerwünscht ist.
Der Vorgang glich einer Geheimoperation. Eine unabhängige Berichterstattung war insofern nicht möglich. Die Führungsgremien der Wohnungsbaugenossenschaft wollten sich eben durch nichts und niemanden in „die Karten blicken“ lassen. Über das Ereignis, obwohl auf der Tagesordnung das für deutsche Genossenschaftswesen ein äußerst bedeutsames Thema wie das Nutzungsentgelt stand, sollte kein Lichtspalt an die Öffentlichkeit dringen. Wer nachdrücklicher darauf beharrte, an der Veranstaltung teilzunehmen, wurde mit nicht zutreffenden Behauptungen abgespeist und abgewiesen. Vom Aufsichtsrat, nicht den Vertretern, wie es das genossenschaftliche Regularium vorsieht.
So mutierte eine eigentlich weitgehend der Transparenz und der Demokratie dienende Zusammenkunft von Genossenschaftsvertretern zu einem oligarchisch anmutenden Treffen weniger eingeweihter Teilnehmer, die sich dem Ruch von „Dunkelmännern“ nicht entziehen können. ++ (vv/mgn/12.12.25 – 257)
www.genonachrichten.de, e-mail: genonachrichten.e, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27




2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Es gibt eine Geschäftsordnung zur Vertreterversammlung. Dort wurde dazu folgendes festgelegt:
Daher entscheiden ausschließlich die Vertreter im Rahmen des Genossenschaftsgesetzes über Art, Umfang, Leitung und Ablauf der Vertreterversammlung, insbesondere
– durch Anträge zur Tagesordnung und zur Geschäftsordnung,
– durch Beratung und Beschluss über die Tagesordnung,
– durch Beschluss über die Teilnahme von Gästen an der Vertreterversammlung; die Teilnahme von Gästen beschränkt sich grundsätzlich auf ein bloßes Anwesenheitsrecht zu bestimmten Tagesordnungspunkten; bei Notwendigkeit können Gäste von der Vertreterversammlung um Auskunft gebeten werden,
– durch Beschluss über die Erteilung des Rederechts an Gäste
– über Beiträge berechtigter Teilnehmer an der Vertreterversammlung zur Meinungsbildung der Vertreterversammlung bei der Behandlung der einzelnen Tagesordnungspunkte,
– über die Redezeit.
Zum Hotel und Oligarchie: Das mag etwas überzogen sein. Trotzdem gelten wieder die Beziehungskiste und mögliche Vorteile von Einzelpersonen. Das Hotel wird für die Vertreterversammlung genutzt seit der Herr Siemon als AR gewählt wurde und dann fast 2 Jahre Interimsvorstand war. Das kann man wohl als Interessenskonflikt ansehen.
Vorstellung zur Vertreterversammlung in 2019:
Herr Michael Siemon ist inzwischen 35 Jahre alt, seit zehn Jahren Mitglied der Genossenschaft. Er sei durch das Konstrukt Bebauungsprojekt/ ISEK-Programm zu seinem Engagement gekommen und habe festgestellt, dass man in seinem Umfeld auch gestalten und sich einmischen kann. Er ist Betriebswirt, hat im Vienna House Andel’s fünf Jahre die Kosten gesteuert und ist jetzt seit anderthalb Jahren im Kempinski Bristol am Kurfürstendamm im Finanzcontrolling tätig.
Unabhängig von Tätigkeiten in weiteren zusätzlichen Geschäftsbereichen:
MAREGA Hausverwaltungen GmbH, Berlin GF bis 2023
S & P Immobilienverwaltungs GmbH, Zossen GF bis September 2022
https://www.northdata.de/MAREGA%20Hausverwaltungen%20GmbH,%20Berlin/Amtsgericht%20Charlottenburg%20(Berlin)%20HRB%2084594%20B
https://www.northdata.de/S%20&%20P%20Immobilienverwaltungs%20GmbH,%20Zossen/Amtsgericht%20Potsdam%20HRB%2015202
https://rocketreach.co/artprojekt-interior-design-gmbh-management_b452756bfc8fb36e
https://vertretung.allianz.de/michael.siemon/
Dr. Urbich muss es sehr nötig haben sich zu Wort zu melden, er ist Vertreter und seine Frau ist AR-Mitglied. Mehr muss zur Glaubwürdigkeit von Dr. Urbich nicht geäußert werden.
Was ist das für ein Unsinn. Die Satzung der Genossenschaft ist hier eindeutig. § 32 (1), Satz 2 legt fest: „Die Vertreterversammlung ist eine nicht öffentliche geschlossene Versammlung der gewählten Vertreter zur Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten der Genossenschaft gemäß Genossenschaftsgesetz und dieser Satzung.“ Die Teilnahme Externer ist nicht vorgesehen. Insofern hat der Aufsichtsrat hier genau das gemacht, was die Satzung vorsieht. „Nobelhotel“ ist ein Kampfbegriff, der hier verwendet wird. Es ist ein normales Tagungshotel, in dem in den vergangenen Jahren alle Vertreterversammlungen stattgefunden haben. Von besonderen Sicherheitsvorkehrungen kann keine Rede sein. Keine Security weit und breit. Nur Vertreter, Aufsichtsrat und Vorstand. Keine Oligarchen waren anwesend. Für diese ist unsere kleine Genossenschaft nicht von Interesse – so dass von einem „oligarchisch anmutenden Treffen weniger eingeweihter Teilnehmer, die sich dem Ruch von „Dunkelmännern“ [wenn schon, dann bitte auch „Dunkelfrauen“] nicht entziehen konnten“ keine Rede sein kann. Vielmehr war die Vertreterversammlung Ausdruck einer lebhaften genossenschaftlichen Demokratie. Jedes Genossenschaftsmitglied kann sich – wie immer – im Nachgang die ausführliche Niederschrift durchlesen und ist damit bestens über den Inhalt der Vertreterversammlung informiert.