Berlin, 24. Juni 2025 (geno). „Wankelmut“ beschreibt eine unbeständige, unentschlossene Haltung oder Gesinnung. Es bezeichnet die Tendenz, seine Meinung oder seinen Willen häufig zu ändern, ohne einen festen Standpunkt zu haben oder Entscheidungen zu treffen. So lautet eine Definition dieses seltsamen Charakterzugs, mit dessen Virus augenscheinlich auch Gerichte befallen werden können. Wenn das passiert – wie im Falle der Berliner Gerichtsbarkeit eingetreten – ,ist guter Rat teuer. Unter der Überschrift „Genossenschaftsrecht contra Mietrecht“ hat sich nunmehr auch Bettina von Gierke, Richterin am Landgericht Berlin, einem seit Monaten intensiv geführten Konflikt gewidmet, ohne im erforderlichem Maße in die juristische Materie eingetaucht zu sein.
Trotz redlichen Bemühens kam sie in der mündlichen Verhandlung am Dienstag zu dem bemerkenswerten Schluss, sich dem Urteil einer Berufskollegin über einen ähnlich gelagerten Fall vor wenigen Wochen anzuschließen. Diese hatte kurz und bündig entschieden, das der Streit über die Satzung der Wohnungsgenossenschaft Zentrum (WGZ) Berlin-Prenzlauer Berg und den Nutzungsvertrag des beklagten Genossenschaftsmitglieds einzig und allein vom Standpunkt des Mietrechts zu betrachten. Dem von der Genossenschaftsleitung geforderten „Mieterhöhungsverlangen“ habe der Beklagte nachzukommen. Dieser drang mit seinen Argumenten, die vor dem Amtsgericht Berlin sehr wohl und erfolgreich berücksichtigt worden sind, vor dem Landgericht Berlin in der Berufungsverhandlung nicht durch.
Nunmehr sieht er sich gezwungen, in die nächste Rechtsinstanz zu gehen, zumal es sich um eine bislang ungeklärte Rechtsfrage fundamentaler Art handelt. Nebenbei bemerkt, erwiesen sich die Äußerungen und Kenntnisse des Gerichts über das Genossenschaftsrecht als blamabel lückenhaft – wenn überhaupt vorhanden. ++ (gm/mgn/24.06.25 – 194)
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