30. Oktober 2026. Der ausdrückliche Hinweis auf den Mitgliederschutz verdient Aufmerksamkeit. Denn damit beschreibt der GVB die Pflichtprüfung nicht lediglich als Kontrolle von Zahlen und Abschlüssen. Er begründet ihre Bedeutung mit dem Schutz der Menschen, die eine Genossenschaft gemeinsam tragen.
Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) hat seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform im Lobbyregister des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Das Papier trägt den Stand 7. August 2026; laut Register wurde es am 22. Oktober an Bundestagsabgeordnete versandt und am 29. Oktober öffentlich bereitgestellt.
Der Verband begrüßt die Modernisierung des Genossenschaftsrechts, sieht aber Änderungsbedarf. Besonders deutlich fällt seine Position zur vorgesehenen Verringerung der Prüfungsintensität bei kleineren Genossenschaften aus. Die Pflichtprüfung sei ein „zentrales Instrument zur Risikofrüherkennung und zum Schutz der Mitglieder“. Bei der Entgegennahme von Mitgliederdarlehen fordert der GVB stets eine vollumfängliche Prüfung. Außerdem begrüßt er die Aufnahme der mittelbaren Mitgliederförderung in § 1 GenG.
Bei der Mitbestimmung vertritt der Verband dagegen eine zurückhaltende Position: Die Möglichkeit, den Vorstand durch entsprechende Satzungsregelung an Weisungen der Generalversammlung zu binden, soll nach seinem Vorschlag weiterhin auf Genossenschaften mit höchstens 20 Mitgliedern beschränkt bleiben. Die im Entwurf vorgesehene Erweiterung lehnt er ab.
Kommentar: Schutz muss für Mitglieder erkennbar werden. Der ausdrückliche Hinweis auf den Mitgliederschutz verdient besondere Aufmerksamkeit. Denn damit beschreibt der GVB die Pflichtprüfung nicht lediglich als Kontrolle von Zahlen und Abschlüssen. Er begründet ihre Bedeutung mit dem Schutz der Menschen, die eine Genossenschaft gemeinsam tragen.
Aus Sicht der Mitgliedervertretung muss dieser Anspruch auch die Diskussion über die Reform bestimmen. Mitgliederschutz sollte nicht allein danach beurteilt werden, ob ein Unternehmen wirtschaftlich fortbesteht. Entscheidend ist ebenso, ob die Mitglieder nachvollziehen können, wie ihre Belange berücksichtigt werden, welche Risiken bestehen und welchen konkreten Nutzen ihnen die Genossenschaft bietet.
Dabei sind Prüfung und Mitgliederrechte keine Gegensätze. Eine fachkundige Prüfung kann Informationen liefern und Fehlentwicklungen aufzeigen. Sie kann aber die eigenständige Willensbildung der Mitglieder nicht ersetzen. Gerade deshalb sollte eine Reform beide Seiten stärken: wirksame Kontrolle und eine verständliche, rechtzeitige Information der Mitglieder.
Die Stellungnahme des GVB belegt für sich genommen weder die Wirksamkeit noch ein Versagen einzelner Prüfungen. Sie formuliert jedoch einen Anspruch, an dem sich die Prüfungspraxis messen lassen muss.
► Wenn Mitgliederschutz die Pflichtprüfung rechtfertigt, muss dieser Schutz für die Mitglieder auch praktisch erkennbar sein.
Quelle: Genossenschaftsverband Bayern, Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform, Stand 7. August 2026, insbesondere Abschnitte 1, 4 und 7. Vollständige Stellungnahme als PDF · Veröffentlichungsnachweis im Lobbyregister. Die dargestellten Reformvorschläge sind von geltendem Recht zu unterscheiden.



