Offener Brief an den Genoverband e.V.

Vorbemerkung der Redaktion GenoNachrichten.

Bullay, den 18.Juni 2026. Die Diskussion um die VR PLUS Altmark-Wendland eG wirft nach Auffassung von igenos Deutschland e.V. eine Grundsatzfrage auf, die weit über den konkreten Einzelfall hinausreicht. Der folgende offene Brief wurde dem Genoverband e.V. übersandt und gleichzeitig zur Diskussion veröffentlicht.

Offener Brief an den Genoverband e.V.

An den Vorstand des Genoverband e.V.
Wilhelm-Haas-Platz
63263 Neu-Isenburg

Bullay, den  18.06.2026

Wenn das Warengeschäft mit einfacher Mehrheit übertragen werden darf – warum nicht auch das Bankgeschäft?

Sehr geehrte Damen und Herren,

die aktuellen Entwicklungen rund um die VR PLUS Altmark-Wendland eG werfen aus unserer Sicht eine Grundsatzfrage auf, die weit über den konkreten Einzelfall hinausreicht und für die Zukunft zahlreicher Genossenschaften von erheblicher Bedeutung sein könnte.

Nach den öffentlichen Erklärungen des Vorstands soll die Aufgabe des in der Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung am 11.05.2026 ausdrücklich als „wesentlichen Geschäftsbereich“ bezeichneten TEAM-Bereichs (Technik-Energie-Agrar-Markt) auf der Grundlage von § 30 m der Satzung beschlossen worden sein. Da § 31 Abs. 2 der Satzung für diesen Fall keine qualifizierte Mehrheit vorsieht, soll nach Auffassung des Vorstands die einfache Mehrheit gemäß § 31 Abs. 1 ausreichend gewesen sein.

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich offenlassen, ob diese Rechtsauffassung zutreffend ist oder nicht.

Unterstellt man jedoch ihre Richtigkeit, ergibt sich hieraus eine weitergehende und bislang kaum diskutierte Grundsatzfrage.

§ 30 m spricht allgemein von der Aufnahme, Übertragung oder Aufgabe eines wesentlichen Geschäftsbereichs. Die Vorschrift unterscheidet nicht zwischen Waren-, Agrar-, Energie-, Immobilien- oder Bankgeschäft. Ebenso wenig enthält sie eine Differenzierung nach Größe, Bedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht des jeweiligen Geschäftsbereichs.

Wenn daher die Übertragung oder Aufgabe eines wesentlichen Waren- und Agrargeschäfts mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, stellt sich zwangsläufig die Frage:

Warum sollte dies nicht grundsätzlich auch für das eigentliche Bankgeschäft gelten?

Zusätzliche Aktualität erhält diese Fragestellung durch die im gerichtlichen Verfahren vertretene Rechtsauffassung der anwaltlichen Vertreter der VR PLUS Altmark-Wendland eG. Dort wird die Auffassung vertreten, dass die Aufgabe des ausdrücklich als wesentlich bezeichneten TEAM-Geschäftsbereichs keine Satzungsänderung und keine Änderung des Unternehmensgegenstandes darstelle, sondern lediglich die konkrete Ausgestaltung der Geschäftstätigkeit betreffe.

Sollte diese Rechtsauffassung zutreffen, stellt sich umso mehr die Frage, weshalb die Übertragung oder Herauslösung anderer wesentlicher Geschäftsbereiche – insbesondere des Bankgeschäfts – grundsätzlich anders behandelt werden sollte.

Mit anderen Worten:

Wenn die vollständige Herauslösung eines ausdrücklich als wesentlich bezeichneten Geschäfts- und Förderbereichs mit einfacher Mehrheit zulässig sein soll, warum sollte die Herauslösung des Bankgeschäfts auf ein anderes Institut rechtlich anders behandelt werden?

Gerade diese Frage gewinnt vor dem Hintergrund zahlreicher Fusionen von Volks- und Raiffeisenbanken besondere Bedeutung.

Seit Jahren wird Mitgliedern bei geplanten Verschmelzungen regelmäßig vermittelt, die Fusion sei alternativlos, um Wettbewerbsfähigkeit, Regulierung, Digitalisierung oder Nachfolgeprobleme bewältigen zu können. 

Gerade deshalb erscheint die Frage bedeutsam, ob die Übertragung des Bankgeschäfts bei Fortbestand der Genossenschaft künftig als mögliche Alternative in Betracht gezogen werden muss.

Wenn jedoch die Übertragung eines wesentlichen Geschäftsbereichs rechtlich zulässig sein soll, stellt sich die Frage, ob nicht auch andere Modelle denkbar wären:

  • Übertragung des Bankgeschäfts auf eine andere Genossenschaftsbank,
  • Bündelung bankaufsichtlicher Funktionen,
  • Fortbestand der Genossenschaft als eigenständige Mitgliederorganisation,
  • Erhalt von Generalversammlung, Mitgliedschaft und Selbstverwaltung,
  • Fortbestand regionaler Förderaktivitäten,
  • Erhalt genossenschaftlicher Vermögenssubstanz.

Die entscheidende Frage lautet deshalb:

Muss die vollständige Verschmelzung einer Genossenschaft tatsächlich alternativlos sein, wenn gleichzeitig die Möglichkeit bestehen könnte, lediglich das Bankgeschäft mit einfacher Mehrheit herauszulösen, zu übertragen und die Genossenschaft als solche fortbestehen zu lassen?

Die Aktualität dieser Fragestellungen wird zusätzlich durch die jüngsten Entwicklungen bei der VR PLUS Altmark-Wendland eG unterstrichen. Dort hat der Vorstand ein von ihm selbst als formell ordnungsgemäß anerkanntes Mitgliederbegehren nach § 45 GenG trotz erfüllten Quorums zurückgewiesen und dies mit einer eigenen inhaltlichen Bewertung der beantragten Tagesordnungspunkte begründet.

Dies wirft über den konkreten Einzelfall hinaus die grundsätzliche Frage auf, welche Bedeutung dem Minderheitenrecht der Mitglieder, der Generalversammlung als oberstem Willensbildungsorgan der Genossenschaft sowie dem Grundsatz der genossenschaftlichen Selbstverwaltung tatsächlich zukommt.

Aus all dem ergeben sich aus unserer Sicht mehrere Fragen, zu denen wir um eine grundsätzliche Einordnung bitten:

  1. Hält der Genoverband die Veräußerung oder Übertragung des gesamten Bankgeschäfts einer Genossenschaft bei Fortbestand der Genossenschaft grundsätzlich für rechtlich denkbar und würde hierfür nach Auffassung des Genoverbandes ebenfalls die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügen? 
  2. Falls nein: Worin besteht der rechtliche Unterschied zur Übertragung oder Aufgabe anderer wesentlicher Geschäftsbereiche im Sinne des § 30 m, wenn nach der vertretenen Rechtsauffassung selbst die Aufgabe eines ausdrücklich als wesentlich bezeichneten Geschäftsbereichs keine Änderung des Unternehmensgegenstandes darstellen soll?
  3. Falls ja: Warum werden solche Modelle in Verschmelzungsberichten und Verschmelzungsgutachten regelmäßig nicht als mögliche Alternative dargestellt und bewertet?
  4. Gehört es nach Auffassung des Genoverbandes zu den Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern, auch realistische Alternativen zu einer vollständigen Verschmelzung darzustellen?
  5. Welche Bedeutung misst der Genoverband in diesem Zusammenhang dem Förderauftrag nach § 1 GenG, der Mitgliederstellung als Träger der Genossenschaft, dem Minderheitenrecht nach § 45 GenG sowie dem Grundsatz der genossenschaftlichen Selbstverwaltung bei?

Die Frage richtet sich ausdrücklich nicht nur auf einen konkreten Prüfungsfall oder eine einzelne Mitgliedsgenossenschaft.

Vielmehr geht es auch um die grundsätzliche Frage, welche Alternativen zu einer vollständigen Verschmelzung von Genossenschaften bestehen können und ob die Mitglieder über solche Alternativen informiert werden sollten.

Die Diskussion um die VR PLUS Altmark-Wendland eG hat damit möglicherweise eine Fragestellung sichtbar gemacht, die künftig weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen könnte:

Wenn das Warengeschäft mit einfacher Mehrheit gehen darf – warum nicht auch das Bankgeschäft?

Mit freundlichen Grüßen

igenos Deutschland e.V.

Georg Scheumann
Gerald Wiegner

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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Christian Sch.
    24. Juni 2026 16:58

    Welch ein Raunen geht durch die Geno-Welt, mal wieder wird die Warensparte verramscht, von Bänkern. Von Vorständen die keine Ahnung vom Handel, Landhandel, Tankstellengeschäft, Landtechnikmärkten und Energiemärkten haben. Wie werden wir an der Matif (Warenterminbörse EURONEXT) handeln, welchen Einfluss hat der Weltmarkt auf unsere Getreidemärkte? Was kann alleine im Düngermarkt Geld erwirtschaftet, aber noch schneller verloren werden. Als der AR drei reine Bänker in der Vorstand berief, da war für mich die Trennung der Bereiche TEAM und Bank bereits beschlossen und besiegelt. Diese derzeitigen Drei werden sich doch nichts an ihr Zeugnis heften lassen, also wird abgestoßen was geht. Ihre Qualitäten zeigten die Drei bei der außerordentlichen GV, groß wurden Vertreter der Bafin und des Genoverbandes eingeladen, um 22 Uhr sollte Schluß sein, die letzten Genossenschaftsmitglieder waren zu 17 Uhr noch nicht einmal in einen der 5 Räume. Es wurde ein Desaster. In meiner Sitzreihe flogen bei der ersten Abstimmung auf einmal Wahlscheine aus dem Pappkarton, Wahlurne möchte ich den leichten Karton nicht nennen, jeder Schuhkarton wäre stabiler gewesen. Die Auszählung dauerte tatsächlich länger als eine Stunde. Es ging nur um ein Ja oder Nein. In der zweiten Abstimmung ging es um 4 AR-Mitglieder, da sagte ich zu meinem Nachbarn das nach meiner Theorie diese Auszählung mindestens 2 Stunden dauern würde. Um Nachts um 01.30 Uhr schmiss ich mein Handtuch und fuhr nach Hause. Getränke und etwas zu Essen gab es seit Ewigkeiten nicht mehr. Das war mehr als eine Schmach des jetzigen Vorstandes. Gegen die Abspaltung des Handels gab es zwei Einwände beim Gericht, es kam dabei heraus das die Personen eventuell die negativen Folgen persönlich tragen müssten. Zu einer Prüfung der Sachlage bei den Entscheidungen kam es erst gar nicht. Seit dem versucht der derzeitige Vorstand Standorte zu verkaufen, 2 Standorte wurden vermietet, zwei Standorte sind verkauft. Dies sind eher kleine Standorte, auf der letzten GV prahlte der derzeitige Vorstand das für jeden Standort ein Angebot vorliegen würde. Naja, es mag jeder Denken was er möchte. Wenn das so weitergeht endet die Geschichte der VR Plus in einer Katastrophe, erst hatte ich die Frau vom Betriebsrat nicht wirklich verstanden warum sie so vehement für den Verkauf eintrat, jetzt weis ich es, sie hat Angst vor der fehlenden Fachlichkeit der drei Bänker. Das Betriebsergebnis wird im negativen Sinne ein „besonderes“ Jahr werden. Das Thema kenn ich seit ich als Kaufmann im Landhandel arbeite. Fehlende Fachlichkeit gepaart mit Überheblichkeit führt unweigerlich zum Zusammenbruch. Bei der Märka Märkische Kraftfutter wurden wir von Sauter/Verbio übernommen. Claus S. suchte nicht die Menschen die mit ihm das Schiff der Verbio segeln, er suchte Menschen die mit ihm das Boot Verbio bauen würden, nur tote Fische schwimmen mit dem Strom. Er gab selbst zu keine Ahnung vom Landhandel zu haben, ich riet ihm sich mit dem anderen eventuellen Käufer , Babisch CZ, an einen Tisch zu setzen, wenn er als Warenverarbeiter direkt im Markt einkauft, so würde er automatisch die Preise nach oben treiben. Er wollte mich beschwichtigen, er wolle mit der Märka das Geschäft so weiter führen und verlies das Unternehmen, zwei Jahre danach eröffnete die finanzierende Rabo-Bank das Bieterverfahren über die Standorte ohne das Claus oder Bernd S.es wussten. Erst dementierte er aus allen Kanälen, es dauert keine 2 Tage dann war es seine neue Strategie. Oder die BayWa, dort war ich bis zu einem Unfall Vertriebsleiter im Landhandel für Thüringen und Sachsen Anhalt, ein topp eingeführtes Unternehmen, dann kam Herr Prof Dr L., er sägte erst einmal seine anderen Zwei im Vorstand ab, sie passten nicht mehr zur Neuausrichtung der BayWa. Die Entwicklung der BayWa kennen Sie bestimmt. In einem Betrieb habe ich mir immer Menschen gewünscht die als oder wie ein Idealist oder Visionär auftreten, neue Ansätze sind immer wichtig, doch diese Personen, haben sie eine bestimmte Stellung erreicht, fühlen sich anscheinend wie Götter, es werden Entscheidungen getroffen die auf keiner sachlichen Grundlage entschieden wurden. Das fing bei der VR Plus mit der Berufung von Frau W. in den Vorstand an, sie hat nie eigenverantwortlich irgendwelche Bereiche oder eigene Firmen leiten müssen, sie hat nie Leistung gezeigt. Ihre Entwicklung passt genau in die von mir beschriebene Entwicklung von diesen betrieblichen Monstern. Unternehmen wo nicht ungestraft die eigene Meinung gesagt werden darf, sind für mich auf Dauer nicht am Markt. Die Zentrale hat immer Recht, da fuhr ich in der Uckermark zu Terminen, mich konnte mich doch damals niemand über das C-Netz nicht erreichen. Egal was man man in der Niederlassungen sagte, die Zentrale hatte immer Recht. Wenn das mal nicht der Fall war, so konnte man davon ausgehen das bei der nächsten Möglichkeit eine Retourekutsche kommen würde. Das Problem in den Betrieben ist der Mensch. Und der verändert sich auch noch. Mir tuen die Angestellten der VR Plus im Moment mit dem Vorstand leid, von dort ist unter Garantie kein wirkliches Marketingkonzept für diese Situation zu erwarten, sie sind komplett fachlich überlastet-

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