Genossenschaftsnachrichten

Seit Anfang November 2015 veröffentlichen  die GenoNachrichten wöchentlich fünf Pressebeiträge zum Thema Genossenschaften, so der Initiator und Chefredakteur Matthias Günkel.

Im August 2021 sind  mehr als 1400 Beiträge abrufbar. Laut einer aktuellen Mediaanalyse haben sich die GenoNachrichten zum Markt- und Meinungsführer im deutschsprachigen Raum D-A-CH und Südtirol entwickelt. Ansonsten bestehen länderübergreifend, außer der gemeinsamen Sprache,  wenig Gemeinsamkeiten.  Das betrifft nicht nur die Akzeptanz und die Verbreitung der Rechtsform, sondern vor allem auch die nationale Gesetzgebung. Mit Abstand die höchste Akzeptanz findet die Rechtsform Genossenschaft in der Schweiz.  In Deutschland  werden Genossenschaften immer noch als sozialistische Experimente oder “arme Leute Firma” abgetan. Es existieren bundesweit nur ca. 7.700 Genossenschaften Trotzdem werden Bankgenossenschaften, wie die Volks- und Raiffeisenbanken, Wohnungsbaugenossenschaften, Handelsgenossenschaften, wie Edeka oder Rewe, Einkaufsgenossenschaften wie die BÄKO im Alltag als selbstverständlich wahrgenommen. Die Besonderheiten der Rechtsform Genossenschaft sind z.B. in Deutschland den 23,5 Millionen Genossenschaftsmitgliedern kaum bekannt. Dementsprechend ist das Genossenschaftsbewusstsein, gemeint ist auch das Interesse am “Gemeinschaftsunternehmen Genossenschaft” stark unterentwickelt.

Eigentlich schade, denn weltweit wird jeder zehnte Arbeitsplatz von einer Genossenschaft angeboten. 12% der Weltbevölkerung sind Mitglied einer Kooperative, wie Genossenschaften international bezeichnet werden.  Sie alle verstehen sich als demokratisch organisierte und transparente Gemeinschaftsunternehmen, die von ihren Mitgliedern gesteuert werden und sich im Eigentum der Mitglieder befinden. Der Zweck von Genossenschaften besteht darin, auf der Grundlage von Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung ihre Mitglieder bei Geschäften mit der Genossenschaft direkt zu fördern. Gewinnmaximierung ist nicht erlaubt, dafür gibt es genügend andere Rechtsformen. Damit unterscheiden  sich Genossenschaften von kapitalorientierten Unternehmen. Scheiden Genossenschaftsmitglieder durch Kündigung, Tod oder Ausschluss aus der Genossenschaft aus, werden sie nicht am Wertzuwachs ihrer Genossenschaft  beteiligt.

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