Verfassungsbeschwerde verlangt Vollwertigkeit des genossenschaftlichen Status

Berlin/Karlsruhe, 20. August 2025 (geno). Der Berliner Wohnungsgenosse Bernd Landgraf reicht dieser Tage eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, die gegen die Führungsgremien seiner Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eG im Bezirk Prenzlauer Berg gerichtet ist. Damit setzt der Berliner einen Meilenstein, um seinen vollwertigen Status als Genossenschaftsmitglied zu erstreiten. Diesen will ihm „seine“ Genossenschaft nicht zubilligen oder sogar aberkennen.

Landgraf hatte einer „Mieterhöhung“ nicht zugestimmt. Daraufhin wollten die Leitungsgremien der Wohnungsgenossenschaft das Einverständnis des Wohnungsinhabers und Genossenschaftsmitglieds einklagen. Das lehnte das Amtsgericht Berlin-Mitte ab. Gegen diese Entscheidung gingen die Leitungsgremien der Wohnungsgenossenschaft vor, indem sie Berufung vor dem Landgericht Berlin einlegten. Das gelang. Landgraf blieb hartnäckig und erhob nunmehr – nach Erschöpfen des Instanzenweges – Verfassungsbeschwerde. ++ (bl/mgn/20.08.25 – 214)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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