NRW-Verfassung verlangt Unterstützung von Genossenschaften

Düsseldorf, 5. Februar 2024 (geno). Artikel 28 der Landesverfassung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) verlangt, Genossenschaften zu unterstützen. Dort heißt es: „Die Klein- und Mittelbetriebe in Landwirtschaft, Handwerk, Handel und Gewerbe und die freien Berufe sind zu fördern. Die genossenschaftliche Selbsthilfe ist zu unterstützen.“ Zu den Adressaten dieses Dekret zählt bislang nur der zum DGRV-Verbund gehörende Genossenschaftsverband der Regionen, der derzeit auch das genossenschaftliche Verbandswesen in Nordrhein-Westfalen dominiert. Der Verband ist auch publizistisch tätig und Herausgeber der „Genossenschaftlichen Allgemeinen Zeitung“. Sie erscheint achtmal jährlich in einer Auflage von jeweils 260.000 Exemplaren. Eine Teilauflage wird an 95 deutschen Hochschulen von München bis Hamburg kostenlos verteilt. Offenbar sieht der Genossenschaftsverband damit die Förderung des Genossenschaftsgedankens als hinreichend erfüllt an.

Die Erstausgabe der Genossenschaftlichen Allgemeinen Zeitung erschien im September 2011. Anlass der Neugründung war das „Internationale Jahr der Genossenschaften 2012“. Es gibt zwei Regionalausgaben mit lokalen Informationen aus dem nördlichen Ruhrgebiet und dem westlichen Münsterland. Allein in der Stadt Hamm werden 80.000 Exemplare verteilt. Dabei fungiert die Publikation als Kundenzeitung der VR Bank Westmünsterland und der VR Bank Hamm. ++ (nr/mgn/05.02.24 – 013)

www.genonachrichten.de, mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

Verband der Regionen
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