Wir machen den Weg frei für den austauschbaren Geschäftspartner

Bullay, den 27.01.2023(igenos). Mangelhafte Vorstellungskraft und fehlender Kenntnisse der Genossenschaftsorgane über den Sinn und Zweck der Rechtsform Genossenschaft können im Mitgliederkreis Un­zu­friedenheit und daraus folgend eine allmähliche Auszehrung individueller Mitgliederbeziehungen zur Ge­nos­sen­schaft hervorrufen Verantwortlich dafür sind nach Ansicht von igenos allein die genossenschaftlichen Verbände, deren Kaderschmiede künftig von einem Bundeswehrgeneral geleitet wird. Das genossenschaftliche Führerprinzip lässt grüßen!

Kein Wunder das Mitgliederbewusstsein und Gemeinsinn in der Genossenschaft schwin­den, eben­so die individuelle Identifikation mit der Genossenschaft. Die eintretende Entfremdung äußert sich zunächst in zunehmender Passivität in der Organisationsbeziehung, d. h. in geringer Bereit­schaft zur Mitgestaltung und Kontrollen Mitwirkung. In einer weiteren Stufe droht abnehmende Nutzungs­­frequenz. Ein Teil des Mitgliedergeschäfts nimmt den Charakter von Marktbeziehungen an.

Geringe Wertschätzung als Geschäftspartner durch die Genossenschaft kann den Mitgliedern auf die Dauer nicht verborgen bleiben. Ihnen wird bewusst, dass sie mit der Mitgliedschaft verbun­dene „Beiträge“ an die Genossenschaft (Bildung von Geschäftsguthaben, Mitwirkung an der Selbstverwaltung, Übernahme einer Haftpflicht) zu leisten haben, die Nichtmitglieder-Kunden nicht abverlangt werden können. Stehen diesen Lasten keine kompensierende Vorteile mate­rieller oder immaterieller Art gegenüber, wie dies bei ausbleibender Förderdifferenzierung zwi­schen Mitgliedern und Nur-Kunden der Fall ist, fühlen sich Mitglieder zu Recht diskriminiert.Kurioserweise wird eine ausbleibende Differenzierung zwischen Mitglieder- und Nichtmitgliederförderung mit der nicht nachvollziehbaren Begründung, die Nichtmitglieder dürften nicht diskriminiert werden, unterlassen. Mit­gliederbezogene Förderauftragserfüllung wird von den Führungskräften mitunter als Last empfunden und verdrängt. Der Förderauftrag existiert „auf dem Papier“, nämlich in der Satzung, wird allerdings mit der Erklärung unterlaufen, es sei schwierig bis unmöglich, den Förderauftrag zu operationalisieren, d. h. in griffige Handlungsanweisungen umzusetzen.(1)

Doch gerade die Konkretisierung des Förderzwecks auf die ermittelten Mitgliederbedürfnisse hin ist nach dem Willen des Gesetzgebers eine vom genossenschaftlichen Management zu leistende Aufgabe. För­derpassives Verhalten einer Genossenschaft wird dadurch erleichtert, dass sich der Zwang, Mitgliederwert zu schaffen, abschwächt, wenn die Genossenschaft auf Nichtmitgliedergeschäfte ausweichen kann.

Fördergeschäftsgleiche Beziehungen größeren Stils zu Drittkunden und ein Verzicht auf Exklusiv­vorteile für Mitglieder dürften auf die Dauer nicht ohne Konsequenzen bleiben. Ein Teil der Mitglieder wird den Sinn der Mitgliedschaft in der als Selbsthilfeorganisation gedachten Vereini­gung infrage stellen.(2) Es besteht die Gefahr, dass Mitglieder, die sich von der Genossenschaft vernachlässigt fühlen, ihrerseits die Genossenschaft vernachlässigen.(3) Sie fühlen sich nicht mehr zur aktiven Mitarbeit in der Genossenschaft und zur regelmäßigen Teilnahme am Geschäfts­verkehr mit dem Gemeinschaftsunternehmen verpflichtet und die Genossenschaft wird nur fall­weise zwecks Nutzung günstiger Angebote frequentiert. Ansonsten wenden sich Mitglieder anderen Anbietern zu. Damit wird nicht nur das Mitglied für die Genossenschaft, sondern auch die Genossenschaft zu einem ganz gewöhnlichen, austauschbaren Geschäftspartner. Partielle Abkehr von „Genossenschaftstreue“ kann in einen Verzicht auf jegliche Umsatzbeziehungen zur Genossenschaft (Nichtkunden-Mitglied) übergehen und schließlich mit dem Austritt aus dem Kooperativ enden.
Quellenverzeichnis:
(1) Vgl. Rolf Steding: Reflektionen zur Architektur eines reformierten deutschen Genossenschaftsrechts, in: Fortbil­dung des deutschen Genossenschaftsrechts, Vorträge und Aufsätze des Forschungsvereins für Genossen­schaftswesen (FOG) Heft 23, Wien 2000, S. 21 (9-32)
(2) Vgl. Volker Beuthien: Die eingetragene Genossenschaft. Idee und Wirklichkeit, Baden-Baden 2013, S. 245
(3) Vgl. Jost W. Kramer: Fortschrittsfähigkeit gefragt: Haben die Kreditgenossenschaften als Genossenschaften eine Zukunft? Wismarer Diskussionspapiere Heft 01/2003, S. 14

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