Spärliche Nachrichten über Chinas Genossenschaften

Peking/Bern, 20. Juni 2022 (geno). Über Chinas Genossenschaftsbewegung sickern seit eh und je nur spärliche Neuigkeiten aus zuverlässigen und seriösen Quellen an die Öffentlichkeit. Die Ursachen dürften vielfältig sein.

Zum Thema Agrarwirtschaft äußerte sich vor einiger Zeit die chinesische Botschaft in der Schweiz. Sie zitiert in einer offiziellen Mitteilung den Vize-Landwirtschaftsminister Chen Xiaohua: „Landwirtschaftliche Genossenschaften haben bei der Förderung der Landwirtschaft in China eine wichtige Rolle gespielt. Sie sind wichtige Kräfte zur Ankurbelung der modernen Agrarwirtschaft. Angesichts der beschleunigten Industrialisierung und Urbanisierung des Staates haben die Genossenschaften einen enormen Entwicklungsraum.“ China ernähre mit weniger als neun Prozent des weltweiten Ackerlandes rund 21 Prozent der Weltbevölkerung.

Statistiken zufolge gibt es in China 280.000 landwirtschaftliche Genossenschaften mit 110 Millionen ländlichen Haushalten. Mehr als 50 Millionen ländliche Arbeitskräfte werden direkt beschäftigt.

Die Genossenschaftsbewegung in Chinas Landwirtschaft wird seit Jahrzehnten sehr sachte und vorsichtig behandelt und beurteilt. 1956/57 wurde die chinesische Agrarwirtschaft kollektiviert. 1958 wurden die landwirtschaftlichen Genossenschaften in den Volkskommunen integriert. 1961 verabschiedete das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Chinas (KP-ZK) einen Entwurf und ein Jahr später die endgültige Fassung der Arbeitsregeln für die Volkskommunen. In der Kulturrevolution vielfach als nicht sozialistisch angesehen, wurden die Kernbestimmungen der Arbeitsregeln dann jedoch in die Verfasssungen von 1975 und 1978 aufgenommen. Artikel 7 steht dafür. Im Dezember 1978 erließ das KP-ZK eine völlige Neufassung. Sie erfolgte am 28. September 1979. Erste Veröffentlichungen dazu waren am 19. Juni 1979 und am 6. Juli 1979 im Zentralorgan „Renmin ribao“ zu registrieren. Das geschah im Vorfeld des Nationalen Volkskongresses 1980, auf dem die Verabschiedung einer endgültigen Fassung vorgesehen war. ++ (ch/mgn/20.06.22 – 090)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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