Berlins Wohnungsgenossen an Wegscheide

Berlin, 17. Juni 2022 (geno) . Berlins Wohnungsgenossen sind an einer wichtigen Wegscheide angelangt. Die etscheidende Frage lautet: Welche Position wird eingenommen in Bezug auf den am 26. September 2021 vonstatten gegangenen und mit Mehrheit erfolgreich abgeschlossenen Volksentscheid über die Enteignung großer Immobilienkonzerne. Befinden darüber die Genossenschaftsmitglieder oder die Leitungsgremien ihrer Wohnungsgenossenschaften ? Derzeit herrscht Schweigen im Walde. Nach dem Willen der Berliner Landesregierung sollen „Wohnungsunternehmen Selbstverpflichtungen“ für moderate Mieten abgeben. Differenziert wird nicht zwischen Wohnungsgenossenschaften und anderen „handelsüblichen“ Immobilienfirmen. Das geht aus einem Deutschlandfunk-Bericht vom Freitag hervor.

Einigermaßen zuversichtlich stimmt nur die Aussicht, dass eine „Enteignungskommission“ gebildet wird. Sie besteht aus 13 Wissenschaftlern und wird von der ehemaligen SPD-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin geleitet. Juristischer Dreh- und Angelpunkt ist Artikel 15 Grundgesetz (GG). Er wurde bisher noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (BRD) angewendet. Es steht also ein historischer Vorgang bevor. ++ (wg/mgn/17.06.22 – 089)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

Enteignung, Herta Däubler-Gmelin, Selbstverpflichtung, Volksentscheid, Wohnungsgenossenschaften
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