Bundesbauministerin Geywitz zum Programm der Neugründung von Genossenschaften

Berlin/München, 12. Oktober 2022 (geno). „Wir haben das erste Mal überhaupt ein Programm zur Neugründung von Genossenschaften gestartet, weil das gerade auch in Städten eine Möglichkeit ist, Eigentum zu erwerben.“ Das erklärte Bundesbauministerin Klara Geywitz am Mittwoch im Deutschlandfunk-Interview. Näheres hatte die Ministerin, die inzwischen eingestehen musste, dass der geplante und zugesicherte jährliche Bau von 400.000 Wohnungen nicht annähernd erreicht werden wird, wenige Tage zuvor in München auf einer Baumesse erläutert.

Ab 4. Oktober 2022 war ein neu angelegtes Bundesförderprogramm zum Kauf von Anteilen von Wohnungsgenossenschaften gestartet worden. Privatpersonen können nun unverzüglich zinsverbilligte Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro mit maximal 15prozentigem Tilgungszuschuss erhalten, um Genossenschaftsanteile zu kaufen. Der Kredit wird nicht direkt bei der staatlichen Förderbank – Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – beantragt, sondern bei Finanzierungspartnern vor Ort. Als Voraussetzung nennt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, „dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Genossenschaftswohnung erforderlich sind und die Wohnung selbst genutzt wird“. Für das Jahr 2022 werden sechs Millionen Euro und für 2023 neun Millionen Euro zur vErfügung gestellt. Die Förderung gibt es bei Neugründung und bei Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Nach den Worten von Geywitz sollen damit Wohnungsgenossenschaften besonders in der Anfangs- und Erweiterungsphase sowie bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen unterstützt werden. „Das sind im Leben einer Wohnungsgenossenschaft oft kritische Momente“, sagte sie. (kg/mgn/12.10.22 – 155)

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