5.500 Wohnungsgenossen mit eigener attraktiver Sparkasse

Chemnitz/Berlin, 16. März 2022 (geno). 5.500 Mitglieder der Berliner Wohnungsbaugenossenschaft 1892 sind gleichzeitig in der genossenschaftlichen Spareinrichtung eingetragen und genießen dort attraktive Einlagekonditionen. Genossenschaften mit Spareinrichtung besitzen eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdiestleistungen (BaFin) gemäß Paragraph 1 Absatz 1, Satz 2, Ziffer 1 KWG.

Allerdings ist das Bankgeschäft der Wohnungsgenossenschaften reguliert und beschränkt sich nur auf die Hereinnahme von Spareinlagen. Diese Spareinlagen dürfen ausschließlich zur Innenfinanzierung genutzt werden. Was bedeutet, die Gelder stammen von den Mitgliedern und sind von der Genossenschaft für genossenschaftliche Zwecke einzusetzen. Dazu gehören auch Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Gegenwärtig gibt es rund 40 Genossenschaften mit Spareinrichtung und einer Gesamteinlage von etwa 850 Millionen Euro. Die jüngsten Neugründungen erfolgten in Erfurt, Weimar, Leipzig, Potsdam, Halle an der Saale, Jena und Chemnitz.

Einen wichtigen Grund für die geringe Zahl der Wohnungsbaugenossenschaften, die über eine Spareinrichtung verfügen, sieht der Chemnitzer Finanz- und Wirtschaftsberater Frank Winkler in der von der BaFin sehr hoch gelegten Messlatte für die Zulassung einer solchen Spareinrichtung. De facto gälten die Konditionen, die auch normale Banken erfüllen müssen. Insofern spiele der Umfang des Finanzvolumens keine Rolle. Zwischen 50 Millionen und 500 Milliarden Euro sei alles denkbar. Traditionell sei die Zusatzfunktion „Spareinrichtung“ auf die Bau- und Sparvereine zurückzuführen, die vor mehr als 100 Jahren in Deutschland gegründet worden sind. Diese Dienstleistung könne zudem auch noch lange nach Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft ergänzt werden. Eine Schlüsselfrage sei vor allem das Vorhandensein von fachkundigem Personal in der betrefffenden Wohnungsbaugenossenschaft. Für das Ausweiten der „Spareinrichtung“ auf andere Genossenschaftssparten wie beispielsweise Agrar- oder Handwerkerkooperativen sieht Winkler keine Möglichkeit.

Die GenoNachrichten berichteten bereits in der Vergangenheit über Spareinrichtungen in Wohnungsgenossenschaften. Diese Beiträge sind hier hinterlegt.
++ (sp/mgn/16.03.22 – 039)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

Bafin, Frank Winkler, Genossenschaft mit Spareinrichtung, Spareinrichtung, Wohnungbaugenossenschaft 1892
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