Ostdeutsche Agrargenossenschaften auf tönernen juristischen Füßen

Leipzig, 2. November 2021 (geno). Die ostdeutschen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) stehen weiterhin auf tönernen Füßen. Im Gegenteil: ihre juristische Basis wird zunehmend fragil und zerbrechlich. Das geht aus Analysen diverser rechtlicher Gutachten hervor. Der Verdacht in diese Richtung wird nicht nur durch die Untersuchungen westlicher Rechtsexperten wie den an der Friedrich-Schiller-Universität Jena reüssierenden Walter Bayer genährt. Der Jura-Professor hatte bereits vor rund zwei Jahrzehnten die Umwandlungen der LPG in Genossenschaften bürgerlichen Rechts in übergroßer Mehrheit für rechtsunwirksam erklärt.

Sogar der Spitzenstar unter den DDR-Agrarjuristen, Prof. Richard Hähnert von der Karl-Marx-Universität Leipzig, lässt in seinen Standard-Werken erkennen, dass die politisch proklamierten Eigentums- und Besitzverhältnisse an Grund und Boden im Agrarbereich der DDR mehr oder minder fragwürdig waren und sind. Bereits die von der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) verordnete Bodenreform lässt sich juristisch als äußerst interpretierbar einordnen. Dazu gibt es beispielsweise rechtsgeschichtliche Untersuchungen von Julia Küppers, die dazu an der Humboldt-Universität Berlin promoviert hat und nun als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe tätig ist. ++ (ag/mgn/02.11.21 – 127)

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