CLT Solidarisches Miteinander – Stadtbodenstiftung startet

Berlin, 9. April 2021 (geno). Die Berliner Stadtbodenstiftung will den ersten Community Land Trust (CLT) in Deutschland gründen. Das Experiment, das sich in den USA und Großbritannien seit Jahren praktisch bewährt, beginnt jetzt in der von Immobilienspekulanten stark gebeutelten deutschen Hauptstadt. Die Notwendigkeit zu solchen CLT-Nachbarschaften in Kooperation mit Kommunen eröffnet neue Wege zu bezahlbarem Wohnen – zusätzlich zum dringend erforderlichen, staatlich organisierten Wohnungsbau. Aussichtsreiche Berliner Stadtbezirke für das Vorhaben sind Wedding und Friedrichshain-Kreuzberg.

Ein CLT verkörpert eine gemeinschaftliche, nicht gewinnorientierte Eigentumsform, mit der Grund und Boden der Spekulation entzogen werden. Dabei entscheidet ein Beirat über sämtliche Angelegenheiten. Das Gremium besteht zu je einem Drittel aus Bewohnern, Nachbarschaften sowie Vertretern der Stadtgesellschaft. Es befindet beispielsweise über die Nutzung von Boden und Immobilien. Solidarisches Miteinander entsteht. Nutzungen werden nachvollziehbar und öffentlich kontrollierbar. Primär individuelle Motivationen rücken in den Hintergrund. Gegenseitige Hilfe sowie ein lebenswertes Wohnumfeld einschließlich bezahlbarer Mieten gewinnen Dominanz.

Derzeit rekrutiert sich die Initiative aus rund 20 Personen, die zu Genossenschaften, Nachbarschaften, Hausprojekten und der Wissenschaft gehören. Zum Vorstand zählt die Architektin und Stadtforscherin Sabine Horlitz.

Die GenoNachrichten berichteten bereits mehrfach über das Community-Trust Konzept, dessen Grundlage das Erbpachtrecht ist. Der Kauf eines Grundstücks durch eine Stiftung stellt sicher, dass das Stiftungskapital erhalten bleibt und die Stiftung aus dem Erbpachtzins dauerhafte Einnahmen erzielt. Die CoopGo Initiative Wohnbaugenossenschaften empfiehlt dieses Modell bei Gründungen von Wohnungsgenossenschaften im urbanen Umfeld ausdrücklich, da sich die Nutzungsgebühr einer Genossenschaftswohnung immer an den Entstehungskosten orientiert. Der Unterschied zwischen dem Nutzungsentgelt / der Nutzungsgebühr und einer Miete wurde bereits in den GenoNachrichten behandelt.

++ (wg/mgn/09.04.21 – 045)

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