ZdK-Empfehlung zur virtuellen Genossenschaftsgründung

Hamburg, 5. Januar 2021 (geno). Um auch unter den strengen Corona-Schutz-Konditionen Genossenschaften gründen zu können, hat der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK) auf seiner Homepage Empfehlungen veröffentlicht. Das sei durch eine Telefon- oder Videokonferenz möglich. „Wichtig ist, dass bei der ersten Generalversammlung alle Gründer teilnehmen, damit diese als Vollversammlung ohne Einhaltung von Form und Frist der Einladung beschlussfähig ist“, wird formuliert. Damit die Satzung unterschrieben werden könne, wird vorgeschlagen, Mitgründern Vollmachten zu erteilen und diese schriftlich per Post an die bevollmächtigten Personen zu versenden.

Die tatsächliche Gründung erfolgt der Empfehlung nach so mit einer kleinen Anzahl von Personen. Dabei müssen alle beteiligt sein, die in der neuen Genossenschaft in ein Organ gewählt werden sollen.

Auf Rückfragen der Genonachrichten werden auch im Rahmen der CoopGo Initiative „Genossenschaften fördern Genossenschaften“ online basierende Beratungskonzepte erprobt und weiterentwickelt. Geno-online basiert auf einer praxisorientierten online Gründungsberatung durch eine Partner Genossenschaft.  Die CoopGo Initiative orientiert sich an internationalen Maßstäben und will  die  Rechtsform Genossenschaften stärken. Um die Kosten zu minimieren setzt CoopGo auf das  Videokonferenz System CoopKonf. Geno-Online startet mit einer umfassenden Beratung rund um die Genossenschaftsgründung.

Es geht auch digital. Drei Menschen ein Projekt, so einfach geht die Mini-Genossenschaft. Im Zeitalter von Arbeiten 4.0. – sprich der digitalen Vernetzung, geht es um Kooperation und Kooperationsbereitschaft. Hier ist die Rechtsform Genossenschaft sehr flexibel. Genossenschaften werden darum in der Gründerszene immer beliebter. Dies gilt vor allem für Freiberufler, die sich in einer Genossenschaft zusammentun um als “eigenständige Marke” aufzutreten. Die Genossen organisieren sich selbst. Allerdings will Kooperation gelernt sein. Für die Aufnahme in eine bestehende Genossenschaft ist kein Notar notwendig. Genossenschaften sind demokratisch organisierte Gemeinschaftsunternehmen, die sich im gemeinsamen Eigentum der Mitglieder befinden. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Genossenschaftsanteile. Allerdings will Kooperation gelernt sein.

Hieraus ergibt sich ein weiterer Vorteil: Genossenschaften sind einigermaßen übernahmesicher, also vor der freundlichen Umarmung durch sogenannte  VentureCapital Investoren – oder wie die “Ideenaufkäufer” auch genannt werden, geschützt.

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