Gesetz zu demokratischem Genossenschaftsrecht gefordert

Berlin, 9. November 2020 (geno). 19 Abgeordnete der Linkspartei im Deutschen Bundestag fordern die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf zur Demokratisierung des Genossenschaftsrechts vorzulegen. Kontrollrechte der Genossenschaftsmitglieder sollen gestärkt und die Vorstände an Weisungen der Generalversammlung gebunden werden.

Der in der vorigen Woche eingebrachte Antrag der Volksvertreter trägt die Überschrift „Genossenschaften stärken – Mitbestimmung ausbauen“. Darin heißt es: „Anstatt das Genossenschaftsrecht immer stärker an Marktprinzipien und Wettbewerbsorientierung auszurichten, sollten die Gründung und der Erhalt von Genossenschaften gefördert und der genossenschaftliche Gedanke gestärkt werden. Dafür ist eine Demokratisierung des Genossenschaftsrechts unabdingbar“.

Inwieweit diese guten Absichten der Abgeordneten in der Gesetzgebung tatsächlich Früchte tragen, ist zunächst weitgehend ungewiss. Abgelesen werden kann zumindest, das die aus der Sozialistischen Einheitspartei (SED) der DDR hervorgegangene Linkspartei ihren seinerzeit sehr schlichten, verzerrten und machtorientierten Blick auf die uralte basisdemokratische Genossenschaftsbewegung zu ändern bereit ist. Allein das wäre im Lichte des 31. Jahrestages des Mauerfalls bereits eine konstruktive revolutionäre Tat. Dazu würde es momentan schon einmal ausreichen, die auf der größten Volksdemonstration der DDR am 4. November 1989 auf dem Berliner Alexanderplatz unterbreiteten Vorschläge und Empfehlungen ernst zu nehmen und Realität werden zu lassen. ++ (re/mgn/09.11.20 – 169)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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