Äußerst dürftige Sachkenntnis über Altrechte von Waldgenossenschaften

Wasungen, 12. März 2018 (geno). In der Satzung verankerte Vorkaufsrechte der Waldgenossenschaft Rupperg in Südthüringen waren ein Hauptdiskussionspunkt in der Generalversammlung am Wochenende im südthüringischen Wasungen. Während der Vorsitzende Andreas Krause diese Rechte zum bevorzugten Ankauf von Waldboden durch die Genossenschaft vehement verteidigte, bestritt der Leiter der Forstwirtschaftlichen Vereinigung „Henneberger Land“, Thomas Kästner, das Bestehen solcher Vorkaufsrechte. Im Gegenteil – es sei mit Blick auf die Thüringer Verfassung nicht verfassungskonform. Die sehr intensiv geführte Debatte ließ deutlich werden, dass die Sachkenntnis über die juristischen Hintergründe und Zusammenhänge dieser Genossenschaften mit altrechtlichem Status weiterhin äußerst dürftig ist. Das betrifft nicht nur die Laien, sondern auch die professionellen Rechtsexperten.

Aus diesen Unklarheiten ergeben sich weitere komplizierte Problemlagen. Beispielsweise die, dass viele Eigentümer und Teilhaberschaften nicht bekannt sind. In der Waldgenossenschaft Rupperg betrifft das inzwischen nur noch 3,6 Hektar Forstfläche, zu denen nach den Eigentümern geforscht wird. In Thüringen insgesamt gibt es jedoch noch 25.000 Hektar Wald, deren Besitzverhältnisse ungeklärt sind. Ein staatlich gefördertes Projekt, um auf diesem Gebiet Fortschritte zu machen, geht nach dreijähriger Laufzeit jetzt seinem Ende entgegen. Es wird fieberhaft nach einer Anschlussfinanzierung gesucht. Die forstwirtschaftlichen Vereinigungen sind Addressat des Ansinnens.

Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Wasungen, in der das Pilotprojekt getestet wurde und von dort nun auf ganz Thüringen übertragen werden soll, feiert in diesem Jahr ihr 25jähriges Bestehen. Die Waldgenossenschaft Rupperg gehört zu den Gründungsmitgliedern. Kästner nannte einige Fakten, mit denen die Vorteile einer FBG dargestellt werden können. So werden im Durchschnitt rund 30 Prozent der Beförsterungskosten eingespart. Außerdem hätten diverse staatliche Förderungen zu erheblichen Kostendämpfungen geführt. So seien im Jahr 2015 statt 433.000 Euro nur 371.000 Euro Kosten angefallen. Genossenschaftsvorsitzender Krause informierte desweiteren über die Entwicklung des Wildbestandes. Angesichts der aus Osteuropa drohenden Schweinepest bestehe die Forderung nach einem erhöhten Abschuss von Schwarzwild. Auch das Rotwild, das im Bereich der Waldgenossenschaft Rupperg in der Regel nur durchzieht, müsse erheblich im Bestand reduziert werden. Deswegen sei nun in Thüringen ein Sonderjagdgebiet in der Größe von 18.000 Hektar ausgewiesen worden. ++ (fr/mgn/12.03.18 – 051)

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