Berlins Baugenossenschaften bei Grundstücksvergabe benachteiligt

Berlin, 4. Januar 2016 (geno). Bei der jüngsten Übertragung landeseigener Grundstücke an Bauträger sind erneut ausschließlich landeseigene Wohnungsbaugesellschaften berücksichtigt worden und keine Genossenschaften. Darüber berichtet die „Berliner Morgenpost“ am Montag. Anfang November vergangenen Jahres seien in einer Tranche 43 Grundstücke vergeben worden. Alle zwölf Bezirke waren vertreten, der Verkehrswert sämtlicher Flächen liegt bei 82 Millionen Euro.

Zu den Kritikern des völlig einseitigen Besitzwechsels zählt der Stadtrat für Stadtentwicklng und Wirtschaft in Marzahn-Hellersdorf, Christian Gräff. Das Vergabeverfahren sei inakzeptabel. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bräuchten teilweise sehr viel Zeit, um ein Grundstück zu entwickeln. Gräffs Rüge bezieht sich insbesondere auf eine 5,2 Hektar große Fläche in seinem Bezirk. Es handelt sich um ein Areal an der Zossener Straße und dem Havelländer Ring. Auf dieser größten zusammenhängenden Wohnungsbaufläche des Bezirkes könnten 900 Wohnungen gebaut werden. Für das Gelände hatten der Bezirk und die Genossenschaft „Wuhletal eG“ ein Konzept entworfen. Jedoch ist das Bauland an eine landeseigene Gesellschaft gegangen.

Sprecher der Finanz- und Stadtentwicklungsverwaltungen sehen eine Ursache der offensichtlichen Benachteiligung darin, dass Genossenschaften in der wohnungspolitischen Zielsetzung des Senats zwar berücksichtigt, jedoch juristisch als private Bauherren eingestuft werden. Dieser Pferdefuß berge unwägbare Rechtsunsicherheiten. Mitstreiter von Gräff aus der Christlich Demokratischen Union (CDU) verlangen deshalb, einen Weg zu finden, um neben der Direktvergabe von Grundstücken an landeseigene Gesellschaften rechtssichere Konzeptverfahren zu realisieren, in denen dann Genossenschaften mitberücksichtigt werden. ++ (wo/mgn/04.01.16 – 001)

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