Wohnungswirtschaft Genossenschaftsprinzip Selbsthilfe nie eingelöst

Berlin, 23. Juni 2020 (geno). Das genossenschaftliche Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe in der Wohnungswirtschaft wurde historisch betrachtet nie eingelöst. Das schreibt Philipp Möller jüngst in einer Berliner Monatspublikation. Gefördert werde der genossenschaftliche Wohnungsbau vorwiegend durch öffentliche Gelder und bereitgestellte Grundstücke. Im Gegenzug sei vergleichsweise günstiger Wohnraum geschaffen und bewirtschaftet worden. Während der neoliberalen Ära in der Wohnungspolitik sei dieses Prinzip in der Wohnungspolitik verschwunden. In der neuen Genossenschaftsförderung sei es nur noch partiell vorhanden.

Möller erläutert: „Liberale sahen in der Unterstützung von Selbsthilfe bei Hausbau und anschießendem Erwerb die Möglichkeit zur Integration der arbeitenden Klasse in die bürgerliche Gesellschaft. Die finanziellen Mittel für Genossenschafdtsgründungen kamen von Philanthropen. Insgesamt blieb die Bedeutung der Genossenschaft aufgrund mangelnden Startkapitals aber bis Ende der 1880er Jahre marginal. Erst mit der Einführung der staatlichen Alters- und Invalidenversicherung, deren Vermögen mit einer Verzinsung von bis zu 3 % in die Genossenschaftsförderung floss, wuchs die Zahl der Neugründungen sprunghaft an. Gab es 1890 reichsweit nur 50 Genossenschaften, stieg ihre Zahl auf 1.342 im Jahr 1914.“ ++ (hi/mgn/23.06.20 – 097)

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Genossenschaftsgründung, Philanthropie, Selbsthilfe, Wohnungsgenossenschaften
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