Taxigenossenschaft steuerlich begünstigt

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Zittau, 13. Dezember 2016 (geno). Das Modell der Genossenschaft ist eine effiziente und unbürokratische Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Taxibetrieb. Das stellte die Steuer- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft Connex aus Halle/Saale fest. Die Steuerberater konnten mit einer erfolgreichen Klage für die Taxigenossenschaft Zittau ein Desaster abwenden. Die Genossenschaft sollte 80.000 Euro an das Finanzamt Löbau nachzahlen. Das konnte mit dem Urteil, wonach die Taxigenossen nicht – wie vom Finanzamt verlangt – 19 Prozent, sondern nur sieben Prozent Mehrwertsteuer zahlen müssen, abgewendet werden. Hauptgrund ist, dass Krankenfahrten mit dem Taxi als Nahverkehr einzustufen sind.

Die vor zwei Jahren getroffene Entscheidung hat Brisanz und Vorbildcharakter. „Der Fall könnte Schule in ganz Deutschland machen. Die Finanzämter sind durch Verwaltungsauffassung bzw. Steuerrichtlinien gebunden und müssen die 19 Prozent abrechnen. Es bleibt den Taxigenossenschaften also nur die Klage, allerdings mit guten Aussichten“, sagte der Connex-Geschäftsführer Detlef Bischoff. ++ (ve(mgn/13.12.16)

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