Zu Tode prüfen? Entwicklungstendenzen der genossenschaftlichen Prüfung in Deutschland

Die genossenschaftliche Förderung hat Verfassungsrang. Sie wird in mehreren Verfassungen der Bundesländer genannt, findet bundesgesetzliche Verankerung in Handwerksordnung und Bundesbeamtengesetz, wird von UNO-Vollversammlung und EU-Kommission unterstützt. Dennoch geht die Zahl der Genossenschaften von Jahr zu Jahr zurück. Auch die Zahl der Beschäftigten sinkt. Die Zahl der Mitglieder stagniert bei…
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