Strafzins? Nein Danke!

Wir sind die Volksbank. igenos die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder fordert: Kein  Strafzins für die Mitglieder der Bankgenossenschaften.
Ein Strafzins ist nicht mit der Mitgliederförderung zu vereinbaren und auch wirtschaftlich  nicht notwendig. Die Volks- und Raiffeisenbanken erwirtschaften den höchsten Profit in unserer Bankenlandschaft.

Unsere Genossenschaftsbanken haben in den Fonds für allgemeine Bankrisiken viel Kapital angesammelt. Diese Rücklagen befinden sich im alleinigen Eigentum der Genossenschaft.
Es handelt sich um Genossenschaftsvermögen, dass von den Genossenschaftsmitgliedern gemeinsam erwirtschaftet wurde.
Diese bereits versteuerten Rücklagen wurden nur gebildet um die Genossenschaftsmitglieder noch besser zu fördern! Genau dieser Zeitpunkt ist jetzt gekommen.

Es gibt also keine wirtschaftliche Notwendigkeit die Mitglieder einer Genossenschaftsbank mit einem Strafzins zu belegen. Im Gegenteil ein Strafzins für die Mitglieder einer Genossenschaftsbank  verstößt im hohen Maße gegen die Genossenschaftsidee. 

Jede Volks- und Raiffeisenbanken befindet sich Gemeinschaftseigentum der Mitglieder. Gemeinschaftseigentum hat nichts mit Sozialismus zu tun, sondern ist nur das Unterscheidungsmerkmal jeder Genossenschaft von jeder anderen Eigentums- oder Gesellschaftsformen. Die Einzelheiten klärt das Genossenschaftsgesetz. Jede einzelne Genossenschaftsbank ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen. Die Mitglieder haben als Miteigentümer auch ein Mitspracherecht.

Die Bankgenossenschaften nutzen lediglich ein gemeinsames Logo als Erkennungszeichen, gemeinsame EDV Dienstleister zur Abrechnung und verkaufen vergleichbare „Bankprodukte“, die z.B. vom Dachverband BVR entwickelt und vorgegeben wurden. Der Dachverband ist nicht der Eigentümer der Genossenschaften, sondern einer von mehreren Dienstleistern mit staatlichem Monopol und Alleinstellungsmerkmal.

Ein Rückblick. Das Prüfungsmonopol und auch die Zwangsmitgliedschaft in einem Genossenschaftsverband wurden 1934 von dem NS Regime eingeführt um die Genossenschaften gleichzuschalten, d.h. in das NS System zu integrieren.
Somit erhielten die Prüfungsverbände ein staatliches Wertschöpfungs-Monopol, dass noch bis heute gilt. Ein heißes Thema.
Die staatlich angeordneten Dienstleistungen, also die anfallenden Beratungs- und Prüfungskosten, werden allein von den Genossenschaftsmitgliedern finanziert.

Aber wer entscheidet über den Strafzins in Deiner Volksbank? Die Prüfungs- oder Dachverbände?
Nein, die Entscheidung liegt allein bei den Genossenschaftsmitgliedern!
Und was können die Mitglieder tun? Wendet Euch an die Mitglieder der Vertreterversammlung oder beruft eine Mitgliederversammlung ein. Nur die  Genossenschaftsmitglieder können im Rahmen einer Mitgliederversammlung beschließen, dass kein Strafzins auf Spareinlagen oder Guthaben erhoben wird.
Als Genossenschaftsmitglied kannst Du deinen Aufsichtsrat per E-Mail um Stellungnahme bitten – oder leite diesen Beitrag der Genonachrichten einfach weiter. Eine Mail Adresse findest Du auf der Internetseite deiner Genossenschaftsbank.
Habe keine Angst vor deinem Aufsichtsrat, er ist auch nur ein Mitglied deiner Genossenschaft und hat den Auftrag Deine Interessen zu vertreten und den Vorstand zu kontrollieren.

Die Mitgliederversammlung oder deren Vertreterversammlung können aber Aufsichtsrat und Vorstand aus der Genossenschaft ausschließen und entlassen. Dies hat der Bundesgerichtshof BGH Urteil im Urteil vom 2. Juli 2019 – II ZR 155/18 entschieden. 
Die gesetzliche Zuständigkeit zur fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses mit dem Vorstandsmitglied einer Genossenschaft liegt bei deren General- oder Vertreterversammlung. Die Neufassung von § 39 Abs. 1 GenG durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1911) hat daran nichts geändert“  BGH, So einfach geht Genossenschaft.

igenos  unterstützt Euch bei der Gründung einer igenos Regionalgruppe oder bei der Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung. Weitere Infos unter igenos.de. Unterstütze uns bei unserer Arbeit. Eine igenos Fördermitgliedschaft gibt es ab 12,–€ /pro Jahr.

Gemeinschaftseigentum, Genossenschaftsbanken, Mitgliederförderung, Strafzins
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