VR-Bank Bad Salzungen eG: Neues aus der Anstalt

Schmalkalden, den 4.12.2023. Wie berichtet wird, hat offenbar die BAFIN zusammen mit dem BVR nun zum Sturm auf eine der letzten gesetzeskonform nach den gesetzlichen Mitgliederförderungsvorschriften arbeitenden Genossenschaften mit Bankgeschäft, die VR Bank Bad Salzungen Schmalkalden, geblasen. Anders als 1789 beim Sturm des französischen Volkes auf die Bastille und in den mit Millionenschweren Anzeigenkampagnen vom BVR „freundlich“ gestimmten Medien dargestellt, handelt es sich hier aber um keine gerechte Sache. Vielmehr steht das wirtschaftliche Eigeninteresse der Genossenschaftsorganisation klar im Vordergrund. 

Das verdiente Geld soll nicht den Mitgliedern und der Region als Förderung, sondern einer Kabale von Wirtschaftsprüfern und Vorständen aus dem Dunstkreis des BVR zu Gute kommen, wie stets im Rahmen der dort vorangetriebenen mitgliederförderungsfeindlichen Fusionspolitik. 

Der Witz an der Sache ist: Bei der Rechtsform Genossenschaft profitieren die Mitglieder nicht am Wertzuwachs ihrer Genossenschaft. Genau so funktioniert eine idealtypische Genossenschaft! Bei Fusionen oder beim Austritt erhalten sie lediglich ihren Geschäftsanteil ohne Wertzuwachs. Das ist gerechtfertigt bei Genossenschaften, die ihre Mitglieder fördern, denn so kann die genossenschaftliche Mitgliederförderung im Idealfall über Generationen hinweg praktiziert und aufgebaut werden. Im Gegensatz dazu steht bei Aktiengesellschaften das Erzielen von Gewinnen im Vordergrund. Dort können Aktionäre problemlos über den Aktienkurs profitieren. Das wäre auch bei der besonderen Form der genossenschaftlichen Aktiengesellschaft der Fall. 

Indem BaFin und BVR die Mitgliederförderung und somit die Rechtsform ignorieren, können sie sich für die Kabale ihrer Funktionäre aus dem Wertzuwachs mit exorbitanten Gehältern und Vergütungen bedienen: Das ist das Motiv hinter ihrer Fusionspolitik! Die nun offenbar auch in Schmalkalden wieder praktiziert werden soll. Hingegen werden die Genossenschaftsmitglieder um die Früchte ihrer oft Generationen währenden genossenschaftlichen Aufbauarbeit gebracht. Der Trick dabei ist, die genossenschaftlichen Förderprojekte, werden mit dem Maßstab der Bank-Eigenkapitalanforderungen gemessen, obwohl es gar keine klassischen Bankgeschäfte sind. 

Genauso verhält es sich der BVR bei der VRBank Bad Salzungen Schmalkalden. Die Satzung dieser Genossenschaft definiert sieben(!) gleichberechtigte Geschäftsfelder, das Bankgeschäft ist nur eines davon. Trotzdem maßen sich BAFIN und BVR an, alle Geschäftsfelder nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes zu behandeln. Somit werden hochprofitable Geschäftsfelder (siehe Graphik) der Schmalkaldener plattgemacht und das Geld kann für die Vergütung der eigenen Kabale abgegriffen werden. Gleichzeitig wird durch diese Verwendung der Gelder die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliederförderung der Genossenschaftsmitglieder unterbunden. Das ist offensichtlich das Ziel, das hinter dem Angriff der BAFIN auf die Genossenschaft VR Bank Bad Salzungen Schmalkalden steht. 

Es stellen sich also eine ganze Reihe von Fragen: 

  • Welche Befugnisse hat die BaFin überhaupt bei einer Genossenschaft, bei der nur eines von sieben Geschäftsfeldern das Bankgeschäft ist? 
  • Welche Befugnisse hat ihr „Sonderbeauftragter“? Er kann bei einer Genossenschaft nur durch die Organe der Genossenschaft Vorstands- oder Geschäftsführungsbefugnisse erlangen. Hat er die rechtmäßig erlangt? Alles andere wäre strafbare Amtsanmaßung. 
  • Begehen die Verantwortlichen von BVR und BAFIN Straftaten, indem sie missbräuchlich die Eigenkapitalvorschriften für das Kreditwesen auf Nicht-Kreditwesengeschäfte der Bad Salzunger – Schmalkaldener Genossenschaft anwenden, und so die Mitglieder und ihre Region ihrer Förderungsmöglichkeiten künftig berauben wollen und die Garanten der bisherigen Förderpolitik als Verantwortliche mit massiven Drohungen aus der Führung hinausdrängen? Klar ist, eine Genossenschaft, die ihre Mitglieder nicht fördert, ist keine und müsste behördlicherseits aufgelöst werden. Das sagt § 81 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 Genossenschaftsgesetz. Trotzdem lassen die Behörden die entgegen § 1 Abs. 1 Genossenschaftsgesetz rechtswidrige Fusionspolitik bisher gewähren. 

An diesen Fragen werden die Genonachrichten dranbleiben. 

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