Neueintrag der Siegerländer Haubergsgenossenschaften im Verzeichnis „Immaterielles Kulturerbe“

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Bonn, 11. Dezember 2018 (geno). Die Haubergsgenossenschaften im Siegerland und in den angrenzenden Regionen sind ab sofort Teil des immateriellen Kulturerbes Deutschlands. Zusammen mit 17 weiteren bewahrenswerten Kulturtraditionen wurden sie in das betreffende bundesweite Verzeichnis neu eingetragen. Darüber informierten die Kultusministerkonferenz (KMK), die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission am Dienstag in einer gemeinsamen Presseerklärung. Nach den Worten von KMK-Präsident Helmut Holter, zugleich Thüringens Minister für Bildung, Jugend und Sport, belegen die Neueinträge den kulturellen Reichtums in Deutschland. Kulturstaatsministerin Monika Grütters betonte: „Nur wer seine eigene Kultur kennt und pflegt, kann sich unbefangen und selbstbewusst auch Neuem stellen.“ Nach Auffassung von Prof. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, bekräftigen die Neueinträge das in Deutschland vorhandene bürgerschaftliche Engagement.

Die kooperative Haubergswirtschaft im Siegerland und dessen Umgebung ist eine lokal verankerte und nachhaltige Form der Waldbewirtschaftung. Die gemeinschaftliche Forstwirtschaft unterliegt seit jeher dem steten Wandel der Zeit und prägt die regionale Kulturlandschaft. Mit emsiger Öffentlichkeitsarbeit wie thematischen Führungen und Umweltbildungsmaßnahmen an Schulen wird die Tradition wachgehalten. Pädagogische Lehrmittel stehen zur Verfügung, um eine tiefgründige Umweltbildung zu gewährleisten.

Die Region zählt mit mehr als 60 Prozent Waldanteil zu den waldreichsten Gegenden Deutschlands. Die Haubergsgenossenschaften haben sich vorgenommen, im umweltschonenden Bewirtschaften vorbildlich tätig zu sein. Besonders in den Dörfern ist das Bewusstsein der Anteilseigner, gemeinschaftlich für den Wald und seine nachhaltige Bewirtschaftung als Eigentümer Verantwortung zu tragen, lebendig und identitätsstiftend. „Zudem schaffen die Waldgenossenschaften als elementare Bestandteile der Dorfgemeinschaft eine besondere Form der Aufmerksamkeit und Wertschätzung gegenüber dem eigenen natürlichen Umfeld“, heißt es in der Begründung. ++ (ku/mgn/11.12.18 – 239)

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