Agrarstrukturerhebung. Genossenschaft im Agrarbreich als Rechtsform etabliert

Agrarstrukturerhebung Göttingen, 27. Januar 2016 (geno). Die Rechtsform der Genossenschaft hat sich in der Landwirtschaft etabliert. Dieses Fazit zieht Rechtsanwalt Ingo Glas in der Januar-Ausgabe der in Göttingen herausgegebenen Zeitschrift für Agrar- und Umweltrecht. Sie stelle bei bestimmten betrieblichen Konstellationen eine geeignete Rechtsform dar, wenn es sich um einen größeren Kreis von Mitgliedern handelt und die wirtschaftliche Existenz und nicht die Vermögensbildung des einzelnen Mitgliedes im Mittelpunkt steht.

Nach den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung aus dem Jahr 2013 stehen den 1.000 bundesdeutschen Agrargenossenschaften 3.100 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) organisierte Betriebe und zehn Aktiengesellschaften (AG) gegenüber. Dabei bewirtschaftet jede Genossenschaft im Durchschnitt 1.295 Hektar Boden. Bei den GmbH liegt dieser Mittelwert nur bei 455 Hektar. Neben Personengesellschaften wie GbR, KG und Gmbh &Co KG gibt es darüber hinaus 256.000 einzelbäuerlich geführte Landwirtschaftsunternehmen. ++ (ar/mgn/27.01.16 – 018)

www.genonachrichten.wordpress.com, www.genossenschaftsnachrichten.wordpress.com, e-mail: 133mgn@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), te. 0176 / 26 00 60 27

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