Gemeinwesenorientierung der Genossenschaften?

Allgemein

Bullay, den 17.Juni.2020. Unser Beitrag “Genossenschaften – quo vadis?” vom 12. Juni hat ein erfreuliches Leserecho ausgelöst und Fragen aufgeworfen, auf die wir hier eingehen möchten.

1. Brauchen Genossenschaften eine radikale Veränderung?

Nein. Nichts bleibt, wie es ist. Wir erleben fortwährend Wandel. Auch kein politisches System und keine Organisation kann sich Veränderungen entziehen. Im Genossenschaftssektor sollte dies tunlichst auf Grundlage bewährter Rahmenbedingungen geschehen. Alles Handeln soll nicht beliebig, sondern daran ausgerichtet sein, was das Genossenschaftsgesetz zu tun gebietet, nämlich vor allem anderen den mitgliederbezogenen Förderungsauftrag zu erfüllen. Es gibt wirklich keinen Grund, mit einem Systemwandel in Richtung Gemeinwesenorientierung zu liebäugeln. Eine Befragung aller Genossenschaften in diesem Land würde sicherlich ergeben, dass ein solcher Weg als unsinnige Phantasterei empfunden wird.

2. Woher stammt die Idee, wonach sich Genossenschaften auf die Gemeinwesenebene begeben sollten?

„Gemeinwesenorientierung“ oder „Sozialraumorientierung“ werden häufig als Wegweiser bei der Erörterung der Frage, wie die Kirche zukunftsfähig machen lässt, genannt. Es geht darum, sich im Dorf oder Stadtteil uneigennützig für das einzusetzen, was die Menschen brauchen, gemeinsam mit säkularen Einrichtungen. Mit anderen Worten: Als mögliche Antwort auf Relevanzverlust unter das Volk mischen, das ihr fernbleibt. Orientierung am Gemeinwesen erscheint für den kirchlichen Bereich durchaus angemessen und sinnvoll; sie kann wesentlich zur Plausibilität der Institution beitragen. Eine Übertragung auf Genossenschaften erscheint freilich als absoluter Fehlgriff.

3. Kann Gemeinwesenorientierung ein Auftrag an Genossenschaften neben ihrem „Normalprogramm“ oder gar an dessen Stelle sein?

Nein, weil Genossenschaften in ihrer Mehrheit Wirtschaftsgebilde sind. Das Genossenschaftsgesetz bietet ein klares, in sich stimmiges Konzept der Ausrichtung auf die Mitglieder. Nichtmitglieder sind nicht ausgeschlossen – sie dürfen Kunde sein und Mitglied werden, wenn es die Genossenschaft zulässt. Es reicht, dass die Sozialgenossenschaften in Richtung Gemeinwesenorientierung agieren. Doch für die klassischen Wirtschaftsgenossenschaften kommt dies nicht infrage. Zwar widmen sich viele dem „Co-operative Citizenship“, um Verantwortung für die Zivilgesellschaft an ihrem Standort Rechnung mitzutragen. Aber das darf nicht ihrem vorgegebenen verbindlichen Auftrag, ihre Mitglieder zu fördern, gleichgestellt sein oder dessen Erfüllung beeinträchtigen. 

4. Wie kann dann Wandel in Genossenschaften überhaupt aussehen?

Auch Genossenschaften brauchen die treibende Kraft der Veränderung, um entwicklungs- und zugleich zukunftsfähig zu sein. Und zwar Blick auf die  ihr zugewiesenen Mitgliederorientierung. Es käme der Plausibilität genossenschaftlicher Arbeit zugute, nach innen und zur Allgemeinheit hin ihren Status als Einrichtung im Eigentum der Mitglieder und ihre Funktion als Dienstleister der Mitglieder hervorzuheben. Entscheidend ist dabei, was diesbezüglich getan wird und davon in der relevanten Öffentlichkeit ankommt. 

Fazit: Die jeweils von den Mitgliedern errichteten und finanzierten Gemeinschaftsunternehmen der Mitglieder, also die Genossenschaften, unterliegen keiner Verpflichtung, den Ertrag gemeinschaftlichen Wirtschaftens an eine anonyme Allgemeinheit zu verschenken. Ein absurder Gedanke, denn Genossenschaften sind keine Wohltätigkeitsvereine. Das war einmal, vor mehr als hundert Jahren. Heute liegt ihre Chance im Streben nach und Bewirken von „Member value“. Das macht genossenschaftliche Betätigung plausibel. Bedauerlich, dass es dazu gekommen ist, Selbstverständliches betonen zu müssen. igenos Arbeitskreis GenoRecht & Ethik

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