Dubiose Genossenschaften auf Warnliste

Berlin, 19. März 2019 (geno). Die Stiftung Warentest warnt vor dubiosen Geschäftemachern, die auf Kosten des allgemein positiven Erscheinungsbildes von Genossenschaften, fragwürdige oder sogar betrügerische Aktivitäten entfalten .

Sie missbrauchen die teilweise weniger strengen Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes und locken Interessenten mit unrealistisch hohen Renditeversprechen. In einem aktuellen Finanztest-Special zu Genossenschaften ist eine Geldanlage-Warnliste veröffentlicht, auf der unter den 60 Einträgen auch mehrere zweifelhafte Genossenschaften zu finden sind. Dazu gehören die Wohnungsbaugenossenschaft Protectum Moderne, die DWG Deutsche Wohnbaugenossenschaft, die Inco Genossenschaft Duisburg und die Altersvorsorgenossenschaft Potsdam. Die rund 700 Mitglieder letzterer Kooperative haben auf ihrer Generalversammlung im August vergangenen Jahres inzwischen einen Insolvenzbeschluss gefasst.

Bei den auf der Warnliste angeführten Firmen stieß die Stiftung bei ihren Nachforschungen oft auf Widerstand. Die Stiftung wurde abgemahnt oder vor Gericht gebracht, wenn sie sich weigerte, die Einträge zu löschen. Teilweise zogen sich die Rechtsstreitigkeiten über Jahre hinweg. Außer einigen wenigen Änderungen in der Spalte „Anlass der Kritik“, hatte die Einschätzung der Finanztest-Experten am Ende fast immer Berstand. In keinem Fall musste ein Anbieter von der Liste unrentabler und unseriöser Geldanlagen, die erstmals im Jahr 1998 aufgestellt wurde, gestrichen werden.

Die Stiftung Warentest merkt zu ihrer Publikation ausdrücklich aufklärerisch an: „Wer einer Genossenschaft beitritt, beteiligt sich an einem Unternehmen, das seine Mitglieder beispielsweise wirtschaftlich oder sozial fördern muss. So schreibt es das Genossenschaftsgesetz vor. Ein Interessent sollte von dem Zweck überzeugt sein. Für ein kurzfristiges Engagement sind Genossenschaften außerdem nicht gedacht. Sie schütten Dividenden an ihre Mitglieder aus, wenn sie Überschüsse erzielen. Einige wenige haben eine Spareinrichtung. Sie nehmen Spareinlagen ihrer Mitglieder an und verzinsen sie.“ ++ (fi/mgn/19.03.19 – 054)

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