Berlin den 25.Oktober 2026. Der heutige Beitrag versteht sich als kritischer Impulse zur anstehenden GenG-Novelle (Drucksache 21/8410) und auch als Weckruf an die Politik.

Im Zentrum steht der gesetzliche Förderauftrag nach § 1 GenG. Während die genossenschaftlichen Verbände versuchen, die Gesetzesreform für eine Ausweitung der „mittelbaren Förderung“ zu nutzen – was zu einer drastischen Verwässerung des genossenschaftliche Förderauftrags führt, fordert die grundsätzlich dialogbereite genossenschaftliche Basis ein klares politisches Signal: Genossenschaften müssen ihre Mitglieder wieder unmittelbar im täglichen Leben fördern und entlasten, oder bitte die Rechtsform wechseln. Genossenschaften sind weltweit die einzige Rechtsform in der die Mitglieder im Vordergrund stehen und nicht das Kapital. Die Abgeordneten des Rechtsausschusses werden darum höflich aufgefordert, den Schutz der Mitgliederrechte im Gesetz fest zu verankern.

Das historische Versprechen und die Realität der Entfremdung zeigen ein beunruhigendes Muster: Wenn basisdemokratische und gemeinschaftliche Ideale in starre Großstrukturen gegossen werden, droht die Bürokratie die ursprüngliche gut gemeinte Idee zu verschlingen. Der DDR-Dissident Rudolf Bahro entlarvte in seiner Kritik am Realsozialismus, dass Systeme nicht an äußeren Feinden scheitern. Sie kollabieren an einer inneren Fehlentwicklung: der Etablierung einer elitären Funktionärskaste, die primär ihre eigenen Privilegien verteidigt und das Volk zur bloßen Legitimationskulisse (Staffage) degradiert. Ohne Volk gibt es keinen Staat und ohne die Genossenschaftsmitglieder gibt es keine Genossenschaft.

Wer Bahros Analysen heute liest, dem drängen sich unweigerlich Parallelen zur heutigen genossenschaftlichen Selbstverwaltungsorganisation auf.

Insbesondere im Bereich der großen genossenschaftlichen Universalbanken aber auch bei einigen der großen Wohnungsgenossenschaften ist das ursprüngliche Ideal von Transparenz und Selbstbestimmung häufig untergegangen.
Genau hier greift das aktuelle politische Ringen um die GenG-Novelle (Bundestagsdrucksache 21/8410). Der Gesetzgeber befasst sich intensiv mit der Frage, wie weit die Macht der staatlich eingesetzten Prüfungsverbände reicht, die längst ein unkontrolliertes Eigenleben entwickelt haben.

Die Wohnungsbaugenossenschaft galt über mehr als ein Jahrhundert lang als der sichere Hafen gegen Immobilienspekulation. Ein lebenslanges Wohnrecht und bezahlbare Mieten waren das unumstößliche Versprechen. Wer heute aufmerksam in die Protokolle der Vertreterversammlungen schaut, stellt fest: Viele etablierte Wohnungsbaukooperativen agieren mittlerweile wie profitorientierte Immobilienkonzerne. Die Mitglieder werden nicht eingebunden und dienen oft nur noch als notwendige Staffage, um die Rechtsform Genossenschaft zu erhalten.

Besonders deutlich wird die Absurdität im Umgang mit dem Mietspiegel. Wohnungsgenossenschaften werden durch die allgemeine Gesetzgebung zunehmend in das Korsett des kommunalen Mietspiegels gedrängt, obwohl dieses Instrument für den spekulativen, freien Markt geschaffen wurde. Das inhärente Prinzip der Genossenschaft – die Nutzerorientierung und das Prinzip der Kostenmiete – widerspricht dem spekulativen Marktgeschehen aber grundlegend.

Rudolf Bahro Sozialismus
Jetzt Spenden! Das Spendenformular wird von betterplace.org bereit gestellt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.