Die Auseinandersetzung um die Raiffeisenbank Plankstetten AG geht in die nächste Runde. Anscheinend wollen sich die Aktionäre hinter die abgesetzten Organe stellen. Will sich die Bank nun endgültig aus der genossenschaftlichen Bankengruppe verabschieden?
Für Freitag, den 11. September 2026, hatte die damalige Aufsichtsratsvorsitzende Ursula Gomringer am 30. Juli 2026 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung in die Kulturhalle Berching eingeladen.
Der Einladung vorausgegangen waren die weitreichenden Eingriffe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Zunächst hatte die BaFin die langjährigen Vorstände Elmar Weiß und Walter Frank ihrer Befugnisse enthoben und durch einen BaFin Sonderbeauftragten ersetzt.
Am 5.08.26 wurde auch die Befugnisse des Aufsichtsrats auf eine weitere Sonderbeauftragte übertragen. Das heißt die Aufsichtsratsvorsitzende, die noch am 30.07.26 zur außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen hatte, wurde inzwischen ebenfalls abgesetzt.
Allein die zeitliche Abfolge ist bemerkenswert. Ob zwischen den vorgesehenen Beschlüssen der Hauptversammlung und dem späteren Eingreifen der BaFin gegenüber dem Aufsichtsrat ein Zusammenhang besteht, ist nicht bekannt. Die Beschlussvorlagen zeigen jedoch, dass die Aktionäre Entscheidungen der BaFin in Frage stellen und dem bisherigen Vorgehen der Bankenaufsicht deutlich entgegentreten.
Bereits TOP 1 besitzt politische Brisanz. Nach der Beschlussvorlage soll die Leitung der Hauptversammlung dem Aktionär und bisherigen Vorstand Elmar Weiß übertragen werden. Darüber hinaus werden ausdrücklich auch Politiker, Kunden der Bank und Pressevertreter als Gäste zugelassen. Damit würde aus einer ohnehin außergewöhnlichen Hauptversammlung eine Veranstaltung mit erheblicher Öffentlichkeit.
Noch deutlicher wird die Stoßrichtung bei einer weiteren Beschlussvorlage. Dort heißt es:„Die Hauptversammlung ersucht den Vorstand, die Herren Elmar Weiß und Walter Frank persönlich, den Sonderbeauftragten Herrn Odo Steinmann, den Aufsichtsrat, Frau Ursula Gomringer sowie die Herren Wolfgang Hotzapfel und Edgar Schneider persönlich, und gegebenenfalls die Sonderbeauftragte Frau Sandra Michelfelder jeweils im Interesse und zum Wohle der Bank mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die bekannten und auch eventuellen zukünftigen Maßnahmen der BaFin vorzugehen, insbesondere den Rechtsweg zu beschreiten.“
Damit soll sich die Hauptversammlung ausdrücklich hinter diejenigen stellen, deren Organbefugnisse die BaFin eingeschränkt oder auf Sonderbeauftragte übertragen hat.
Die Beschlussvorlage geht noch weiter. Die Gesellschaft soll sämtliche Kosten übernehmen, die dem Vorstand, Elmar Weiß und Walter Frank persönlich sowie den genannten Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die rechtliche Auseinandersetzung mit den Maßnahmen der BaFin entstehen. Gleichzeitig soll die Hauptversammlung verlangen, regelmäßig über den Fortschritt der eingeleiteten Rechtsmittel informiert zu werden. Damit soll aus dem bisherigen Widerstand einzelner Organmitglieder gegen die Maßnahmen der Bankenaufsicht ausdrücklich eine von den Aktionären legitimierte Position der Gesellschaft werden.
Auch hinsichtlich der früheren Vorstände soll die Hauptversammlung eine klare Aussage treffen: Die Hauptversammlung stellt fest und befürwortet ausdrücklich, dass die mit Elmar Weiß und Walter Frank geschlossenen befristeten Anstellungsverträge unverändert fortbestehen.
Die Aktionäre sollen damit deutlich machen, dass sie zwischen der bankaufsichtlichen Entmachtung der beiden Vorstände und ihren bestehenden Vertragsverhältnissen mit der Gesellschaft unterscheiden. Besondere Aufmerksamkeit verdient jedoch die Beschlussvorlage zu Top 4. Danach sollen die Begriffe beziehungsweise Hinweise auf „genossenschaftlich“ in der Präambel und in der Satzung der Raiffeisenbank Plankstetten AG gestrichen werden.
Dieser Schritt wäre von erheblicher symbolischer Bedeutung. Die Bank hatte ursprünglich die Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft. Mit dem späteren Formwechsel zur Aktiengesellschaft versuchte sie, wesentliche Elemente der genossenschaftlichen Grundidee auch innerhalb der neuen Rechtsform beizubehalten.
Aus der Raiffeisenbank Plankstetten eG wurde eine genossenschaftlich geprägte, sogenannte genossenschaftliche AG. Ein Konzept, das bereits Schulze Delitzsch als Alternative zur eG beschrieben hat. Sollte die Hauptversammlung nun sämtliche entsprechenden Bezüge aus Präambel und Satzung entfernen, wäre damit ein weiterer, möglicherweise endgültiger Schritt vollzogen: von der eingetragenen Genossenschaft über die genossenschaftlich geprägte Aktiengesellschaft hin zu einer gewöhnlichen Aktiengesellschaft.
Ob damit zugleich ein Austritt aus sämtlichen Strukturen der genossenschaftlichen Finanzgruppe beabsichtigt ist, lässt sich allein aus der Satzungsänderung noch nicht ableiten. Die politische Botschaft wäre allerdings kaum zu übersehen.
Über Jahre hatte die Raiffeisenbank Plankstetten versucht ihre Selbstständigkeit innerhalb einer genossenschaftlichen Tradition zu bewahren. Nun könnte die Konsequenz aus den erneuten Konflikten mit Bankenaufsicht und genossenschaftlichem Umfeld darin bestehen, die bisher noch vorhandene genossenschaftliche Bindung aus der Satzung zu entfernen.
Wie kann das Szenario aussehen? Wird die Raiffeisenbank Plankstetten AG irgendwann durch eine Verschmelzung wieder in den Schoß der Genossenschaftsfamilie zurückgeführt? Oder wird die Bank beziehungsweise, bzw. ihre Aktionäre genau den entgegengesetzten Weg einschlagen und erklären:
Wenn unsere Eigenständigkeit innerhalb der bisherigen Strukturen nicht gewährleistet werden kann, verzichten wir auch auf die ausdrückliche genossenschaftliche Einordnung.
Das wäre eine bemerkenswerte Entwicklung. Auch eine sehr pragmatische, organisatorische Regelung in der Einladung zeigt, dass mit einer intensiven und möglicherweise langwierigen Aussprache gerechnet wird.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Hauptversammlung, sollte sie am 11. September 2026 bis 24:00 Uhr nicht beendet sein, unmittelbar am 12. September ab 0:00 Uhr am selben Ort fortgesetzt wird.
In Berching dürfte es deshalb am 11. September nicht nur um einzelne Beschlüsse gehen. Es könnte um die grundsätzliche Frage gehen, wem diese Bank gehört, wer über ihre Zukunft entscheidet und welchen Platz die Raiffeisenbank Plankstetten künftig überhaupt noch innerhalb der genossenschaftlichen Finanzwelt einnehmen will.
Es bleibt spannend, ob die Hauptversammlung in der vorgesehenen Form überhaupt stattfinden kann und wie die inzwischen eingesetzten Sonderbeauftragten sowie die BaFin mit Beschlüssen der Hauptversammlung umgehen werden. Insider erwarten, dass sich die Aktionäre ausdrücklich hinter die abgesetzten Vorstände und Aufsichtsräte stellen und den weiteren Rechtsweg gegen die Bankenaufsicht unterstützen wollen.
Der Fall Plankstetten entwickelt sich damit zunehmend zu deutlich mehr als einer Auseinandersetzung um zwei Vorstände oder einen Aufsichtsrat, was bedeutet, dass die Angelegenheit eine neue politische Dimension erhält. .
Es geht um die für den genossenschaftlichen Bankensektor entscheidende Frage:
Wie können die Eigentümer einer Bank ihre Eigenständigkeit und ihre Unternehmensidee gegen von außen getroffene Entscheidungen verteidigen können, die tief in die Leitung, Kontrolle und möglicherweise auch die zukünftige Struktur des Instituts eingreifen:
Die GenoNachrichten erinnern hier an die jüngsten Ereignisse in Jever, den Widerstand bei der VR-Plus Wendland, dem Bankhaus RSA und der Kernschmelze bei der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden, der sogenannten Effenberg-Bank.
Nach Einschätzung von igenos entwickeln sich Thüringen und Bayern langsam zum „Hotspot” einer offenen Konfrontation zwischen der genossenschaftlichen Organisation und einer immer breiter werdenden Mitgliederbasis, die das genossenschaftliche Führerprinzip zunehmend in Frage stellen.



