Nürnberg, den 12.02.2026. „Genossenschaft“ klingt nach Gemeinschaft, Mitbestimmung und Vorteil für alle. Doch bei vielen Volks- und Raiffeisenbanken bleibt davon immer weniger übrig.
Während die Rücklagen der Banken wachsen, erhalten die Mitglieder kaum spürbare Vorteile. Im Gegenteil: Sie haften weiterhin mit ihren Geschäftsanteilen, ohne jemals am aufgebauten Vermögen beteiligt zu sein.
Das widerspricht dem Grundgedanken der Genossenschaft. Diese Rechtsform wurde nicht geschaffen, um Vermögen anzuhäufen, sondern um wirtschaftliche Vorteile an ihre Mitglieder weiterzugeben.
Wenn Förderung zur Ausnahme wird, ist die Genossenschaft nur noch Fassade.
Die Frage ist nicht, ob dieses Modell modernisiert werden muss –– sondern ob es in dieser Form noch ehrlich ist.
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