Bonn, den 13.November 2025. Im kommenden Jahr jährt sich die von der UNESCO verliehenen Auszeichnung zum 10. Mal. Am 30.11.2016 wurde auf Initiative der Gesellschaften Deutsche Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft e.V. und Deutsche Hermann-Schulze-Delitzsch Gesellschaft e.V. die „Idee und Praxis der Organisation gemeinsamer Interessen in Genossenschaften“ in die Repräsentative UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingetragen und somit offiziell von der UNESCO unter Schutz gestellt.

Auch die politischen Parteien, Bundestag, Bundesrat und die Bundesländer befassten sich seither in weitgehend gleichlautenden Aussagen mit dem Schutz der Marke Genossenschaft, deren genossenschaftliche Werte gerne als Werbeaussagen eingesetzt werden.
Übereinstimmend werden Genossenschaften als mitgliederzentrierte Unternehmen beschrieben, die sich deutlich von den kapitalorientierten Unternehmensformen unterscheiden und somit schützenswert sind.
Da Genossenschaften nun mitgliederzentriert ausgerichtet sind, d.h. die Mitgliederinteressen im Vordergrund der Rechtsform stehen, sollten die Genossenschaftsmitglieder folgerichtig mehrheitlich und demokratisch über die Zukunft ihrer Genossenschaft entscheiden können.
Leider scheitert das oft an der Realität. Wird die zentrale Forderung nach mehr Transparenz und Mitbestimmung in Genossenschaften jedoch nicht umgesetzt, besteht die Gefahr, dass die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft zu einer reinen Formalität verkommt und die Rechtsform missbraucht wird. „Die genossenschaftliche Mitgliedschaft lässt sich nicht imitieren. Sie ist das markanteste Identifikationsmerkmal und eine wertvolle strategische Ressource, die einen Wert verkörpert, über den Unternehmen anderen Typs nicht verfügen.“
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