Nutzungsgebühr oder Miete: Rückfall ins juristische Mittelalter

Berlin, 3. Juni 2025 (geno). Die Berufungsverhandlung über ein „Mieterhöhungsverlangen“ am Landgericht Berlin geriet am Dienstag zu einem wahren Absturz ins juristische Mittelalter. Drei Mitglieder der Berliner Wohnungsgenossenschaft Zentrum (WGZ) hatten das Mieterhöhungsverlangen ihrer Leitungsgremien zurückgewiesen. Dies wurde gedeckt durch Entscheidungen des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Dagegen ging die Wohnungsgenossenschaft in Berufung vor das Landgericht Berlin.

Dessen Richterin Rumpff ignorierte die Amtsgerichtsurteile zur Gänze und schloss sich bereits zu Verhandlungsbeginn unverhohlen der Auffassung der in Berufung gegangenen Genossenschaftsleitung an, die selbst in Permanenz von Mieterhöhungsverlangen redete und entsprechend – ziemlich schwach – argumentierte.

Der juristisch äußerst erhebliche Unterschied zwischen der in Genossenschaften üblichen Nutzungsgebühr und der Miete wurde regelrecht „untergebuttert“. Richterin Rumpff war sich noch nicht einmal zu schade, über den Beklagten Hohn und Spott auszugießen. „Treten Sie aus der Genossenschaft aus und überlassen Sie ihre preiswerte Wohnung einem der 150 jungen Leute, die zu dem geringen Preis sofort in Ihre Wohnung einziehen würden“, empfiehlt die Juristin dem sich wehrenden Rentner. Sie werde ihn in jedem Fall dazu verurteilen, dem „Mieterhöhungsverlangen“ zuzustimmen. Das hätten schließlich auch die anderen 3.500 WGZ-Mitglieder von Vorneherein getan. Insofern sehe sie keinen Anlass zu entscheiden, dass der Beklagte für seine Genossenschaftwohnung nicht 23,93 Euro pro Monat mehr zu bezahlen hat. ++ (fr/mgn/03.06.25 – 084)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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