Bonn, den 22.10.206. Die Politik äußert sich besorgt über den fortschreitenden Prozess der Deindustrialisierung, der durch verschiedene Faktoren bedingt ist, darunter die Abwanderung von Arbeitsplätzen, die internationale Arbeitsteilung sowie der technische Fortschritt. Die Politik formuliert Zusagen in Bezug auf Investitionsprogramme und betont die Relevanz des Mittelstands. Gleichzeitig wird an einer internationalen Bankenregulierung festgehalten, die ausgerechnet Kredite an das mittelständische, produzierende Unternehmen mit vergleichsweise hohen Eigenkapitalanforderungen belastet.
Der Baseler Ausschuss wurde noch vor der Einführung des Telefax im Jahr 1974 gegründet und besteht heute aus Vertretern von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden aus 28 selbstständigen Wirtschaftsräumen. Seither haben sich aber nicht nur die Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft signifikant gewandelt. Die FinTec Industrie erschließt die Massenmärkte, weltweit.
Die Baseler Standards besitzen selbst keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit. Die Mitgliedstaaten haben sich jedoch zu ihrer Umsetzung verpflichtet. Ein Ausschuss überwacht die Einhaltung dieser Zusagen.
Seine Standards sind selbst nicht unmittelbar rechtsverbindlich. Die Mitgliedstaaten haben sich jedoch zu ihrer Umsetzung verpflichtet. Der Ausschuss überwacht die Einhaltung dieser Zusagen.
Damit werden wirtschaftspolitisch weitreichende Entscheidungen bereits auf internationaler Ebene vorbereitet, bevor nationale Parlamente oder die europäischen Gesetzgebungsorgane über ihre rechtliche Umsetzung entscheiden.
Das ist von erheblicher Bedeutung. Denn die unterschiedlichen Eigenkapitalanforderungen beeinflussen nicht allein das Risiko einzelner Banken. Sie wirken auf die Kreditversorgung, die Verteilung von Kapital, die Wirtschaftsstruktur und mittelbar auch auf die Verteilung von Vermögen.
Eine solche Regulierung ist damit keineswegs bloß technische Bankenaufsicht. Sie besitzt eine wirtschaftspolitische Dimension, die demokratischer Verantwortung und öffentlicher Kontrolle bedarf.
Die Frage, ob die Baseler Standards unter hinreichender Berücksichtigung ihrer realwirtschaftlichen Folgen zustande kommen, muss deshalb offen diskutiert werden.
Wenn sich das Genossenschaftsgesetz (GenG) dauerhaft dem Kreditwesengesetz (KwG) unterordnen muss, stellt sich die Frage nach der Eignung der Rechtsform eG für das Bankgeschäft.
Craig Tindales Beitrag auf den wir bereits hier und hier eingegangen sind, lenkt den Blick auf einen grundlegenden Zusammenhang zwischen Bankenregulierung und die industrielle Entwicklung und den technischen Fortschritt. In der vorliegenden Arbeit wird der Beitrag von Craig Tindale erörtert, auf den bereits in den vorhergehenden Abschnitten eingegangen wurde. Die Antwort auf die Frage inwieweit die Regulierung den technischen Fortschritt im KI Zeitalter überhaupt noch einholen kann überlassen wir dem Leser.
Aus Makroökonomischer Sicht darf nicht übersehen werden, dass höhere Eigenkapitalanforderungen auch die Wahrscheinlichkeit und die Kosten von Bankenkrisen reduzieren sollen. Eine reine Absenkung dieser Anforderungen wäre daher kein ausreichendes wirtschaftspolitisches Konzept. Die entscheidende Frage lautet vielmehr, ob die bestehenden Regeln Risiken sachgerecht erfassen oder bestimmte Finanzierungsformen begünstigen, ohne ihre volkswirtschaftlichen Nebenwirkungen angemessen zu berücksichtigen.
Dass insbesondere Unternehmenskredite auf Änderungen der Kapitalanforderungen reagieren, ist empirisch belegt. Die regulatorische Sonderstellung bestimmter staatlicher Forderungen wird sogar von der Bundesbank kritisch hinterfragt. Damit entfällt jedenfalls die Möglichkeit, die unterschiedlichen Auswirkungen der Bankenregulierung grundsätzlich als unbekannt abzutun.
Eine Deindustrialisierung ist sicherlich nicht geplant, sie kann aber als Nebenwirkung in Erscheinung treten, weil die Stellschrauben zu stark angezogen wurden und somit eine Unternehmensnachfolge drastisch erschweren. Politisch wesentlich schwerer wiegt die Frage, ob die regulatorischen Fehlanreize inzwischen erkannt worden sind.
Vor allem der genossenschaftliche Sektor benötigt langfristig eine eine eigenständige, unabhängige Bankenstruktur, national und vor allem international. An die derzeitige genossenschaftliche Kreditwirtschaft in Deutschland ergeben sich heute bereits konkrete Forderungen: konsequente Umsetzung der genossenschaftlichen Prinzipien und des Förderauftrags. Eine stärkere Berücksichtigung der Finanzierung produktiver Investitionen, eine konsequente Überprüfung regulatorischer Privilegien staatlicher Schuldner und eine wirksame Entlastung kleiner regionaler Banken von unverhältnismäßigen Fixkosten der Aufsicht.
Der Förderauftrag einer Genossenschaftsbank darf nicht hinter einer Bankenregulierung zurücktreten, die unabhängig von der tatsächlichen volkswirtschaftlichen Funktion der Kreditvergabe vor allem die Einhaltung formaler Kennziffern zum Maßstab macht.
Es ist Zeit, nicht nur die Kosten der Bankenregulierung zu untersuchen, sondern auch ihre Nutznießer und die von ihr möglicherweise benachteiligten Wirtschaftsbereiche.
Denn wer von einer politischen Regelung profitiert, obwohl ihre schädlichen Nebenwirkungen bekannt sind, muss sich die Frage gefallen lassen, warum er an ihr festhält.
Originalbeitrag und weiterführende Quellen
- Craig Tindale: Same Rules, Different Ruins – How the Basel weights priced factories out of eleven economies‘ banks, Substack, 18. Oktober 2026.
- Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: Basel Framework
- EU-Eigenkapitalverordnung (CRR), Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- Bank of England: Revisiting the economic cost of bank capital, 2026
- Deutsche Bundesbank: Monatsbericht September 2026
- BVR: Jahresbericht 2025
Redaktioneller Hinweis: Die Ausführungen zu Tindales Untersuchung beziehen sich auf deren öffentlich zugängliche Einleitung. Die weitergehende regulatorische, wirtschaftspolitische und juristische Einordnung ist eine eigenständige Analyse der GenoNachrichten.



