Alles eine Sache der Bewertung. Die neuen CRR3 Basel-Regeln gefährden Existenzen

Bonn, den 19.10.2026. Die GenoNachrichten befassen sich regelmäßig  mit kritischen Themen zum genossenschaftlichen Bankenwesen. Dieser Beitrag der GenoNachrichten besteht aus 3 Teilen.  Die CRR Regeln, auch Basel 4 genannt, betreffen vor allem den kleinteiligen genossenschaftlichen Sektor und werden die Fusionswelle unter den GenoBanken weiter begünstigen.  Es geht grob vereinfacht um die Neubewertung von Bankrisiken, ein großes Problem für viele kleine und mittelständige Betriebe, die auf auf eine zuverlässige Kapitalversorgung angewiesen sind. Aber auch die private Immobilienfinanzierung ist betroffen. Das zeigen massive Wertberichtigungen in den Bilanzen vieler Genossenschaftsbanken.
Ob Genossenschaftsmitglied oder einfacher Bankkunde, hinter jeder Wertberichtigung steht ein menschliches Schicksal.

Schauen wir z.B. auf die Unternehmensnachfolge. Die  Politik beklagt und befürchtet die fortschreitende Deindustrialisierung, verspricht Investitionsprogramme und beschwört die Bedeutung des Mittelstands. Gleichzeitig hält sie an einer internationalen Bankenregulierung fest, die ausgerechnet Kredite an produzierende Unternehmen mit vergleichsweise hohen Eigenkapitalanforderungen belastet und kleine regional tätige Banken belastet. Es gilt aber auch Gewinner.  Staatsanleihen werden z.B. ohne Risikoabschlag gehandelt.

Auf diesen Widerspruch macht der australische Autor Craig Tindale in seinem am 18. Oktober 2026 auf Substack erschienenen Beitrag „Same Rules, Different Ruins – How the Basel weights priced factories out of eleven economies‘ banks“ aufmerksam. Tindale vertritt die These, dass die internationalen Basler Bankenregulierung die Deindustrialisierung der untersuchten Volkswirtschaften wesentlich begünstigt haben.

Wem nützt eine Bankenregulierung, die Staaten und bestimmte Vermögensfinanzierungen privilegiert, während Investitionen in die Realwirtschaft vergleichsweise hohe regulatorische Kosten verursachen?

Der Ökonom Tindale verweist auf Weltbankdaten, wonach in zehn von elf untersuchten Volkswirtschaften der Anteil des verarbeitenden Gewerbes am Bruttoinlandsprodukt zurückging. Elf Volkswirtschaften – ein bemerkenswertes Muster.

Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung in Australien. Dort sank der Industrieanteil nach seinen Angaben von 13,7 Prozent im Jahr 1990 auf 5,4 Prozent im Jahr 2024. Das entspricht einem relativen Rückgang um 60,7 Prozent. Für Indien nennt er einen Rückgang um 16,8 Prozent. Tindale sieht darin nicht nur eine Folge von Globalisierung, technologischem Wandel und wirtschaftspolitischen Entscheidungen, sondern auch das Ergebnis einer internationalen Bankenregulierung, die den Zugang industrieller Unternehmen zu Bankkrediten erschwert.

Seine weitreichende These bedarf einer näheren empirischen Überprüfung. Ein sinkender Industrieanteil am Bruttoinlandsprodukt beweist allein noch keine absolute Schrumpfung der Industrie und erst recht keine alleinige Verursachung durch die Basler Regeln. Doch der von Tindale angesprochene Finanzierungsmechanismus existiert tatsächlich. Und er ist wirtschaftspolitisch keineswegs neutral. 

Die Basler Bankenregulierung verpflichtet Kreditinstitute dazu, ihre Risiken mit Eigenkapital zu unterlegen. Dabei hängt die Höhe der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen wesentlich von der Art des Kreditgeschäfts und dessen Risikogewichtung ab. Diese Hebelwirkung  ist ein Grund warum sich  der BVR sich finanziell an der angeschlagenen BRAVO beteiligt hat. Die Kapitalaufstockung reduziert das Bürgschaftsvolumen, denn jede Bürgschaft kann nur einmal vergeben werden.

Im Basler Standardansatz können bestimmte gut besicherte Wohnimmobilienkredite beispielsweise ein Risikogewicht von 20 oder 30 Prozent erhalten. Für nicht geratete allgemeine Unternehmenskredite gilt dagegen grundsätzlich ein Risikogewicht von 100 Prozent, wobei für bestimmte kleine und mittlere Unternehmen günstigere Regelungen bestehen.

Bei einem Kredit von einer Million Euro ergibt sich bei einem Risikogewicht von 30 Prozent und einer Mindestgesamtkapitalquote von acht Prozent ein rechnerischer Kapitalbedarf von 24.000 Euro. Bei einem Risikogewicht von 100 Prozent sind es dagegen 80.000 Euro.

Das ist mehr als das Dreifache. Zwar handelt es sich dabei um eine vereinfachte Modellrechnung ohne zusätzliche Kapitalpuffer, weitere aufsichtsrechtliche Anforderungen und die tatsächlichen Risiken der Kredite. Gleichwohl ist die unterschiedliche Kapitalbindung offensichtlich.

Sie kann unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit verschiedener Kreditgeschäfte haben. Dass dies keineswegs eine rein theoretische Überlegung ist, zeigt eine Untersuchung der Bank of England vom 28. Mai 2026.

Die britische Zentralbank kommt darin zu dem Ergebnis, dass Banken die Kosten höherer Kapitalanforderungen vor allem über die Konditionen ihrer Unternehmenskredite weitergeben. Bei Wohnimmobilienkrediten ist der langfristige Effekt dagegen statistisch nicht signifikant.Damit bestätigt ausgerechnet eine Zentralbank den Mechanismus, auf den sich die Kritik an der Basler Regulierung stützen kann. Quelle: Bank of England, „Revisiting the economic cost of bank capital“, 28. Mai 2026

Der Staat privilegiert seine eigene Verschuldung. Besonders bemerkenswert ist die unterschiedliche Behandlung von staatlichen und privaten Schuldnern.  Nach Artikel 114 Absatz 4 der europäischen Eigenkapitalverordnung (CRR) dürfen bestimmte Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten und ihren Zentralbanken, die in der jeweiligen Landeswährung denominiert und refinanziert sind, mit einem Risikogewicht von null Prozent angesetzt werden. Für einen gewöhnlichen Unternehmenskredit gilt eine solche Privilegierung gerade nicht.

Das bedeutet zwar nicht, dass Staatsanleihen keinerlei regulatorischen Anforderungen unterliegen. Insbesondere die nicht risikogewichtete Verschuldungsquote bleibt zu beachten. Dennoch genießen bestimmte staatliche Schuldtitel bei der risikogewichteten Eigenkapitalunterlegung eine Vorzugsbehandlung.

Damit wird eine eigentümliche Interessenlage geschaffen: Der Staat ist zugleich Gesetzgeber, Regulierer und Schuldner. Durch die von ihm gesetzten Regeln kann seine eigene Kreditaufnahme begünstigt werden. Warum soll die Finanzierung staatlicher Ausgaben aufsichtsrechtlich günstiger behandelt werden als die Finanzierung zusätzlicher Produktionskapazitäten, aus deren Erträgen letztlich auch staatliche Steuereinnahmen entstehen?

Dass diese Privilegierung erhebliche Risiken birgt, hat die Deutsche Bundesbank in ihrem Monatsbericht vom September 2026 ausdrücklich festgestellt. Die Bundesbank kritisiert, dass die bevorzugte Behandlung von Staatsschuldtiteln hohe Konzentrationen in den Bankbilanzen ermöglicht und die wechselseitige Abhängigkeit von Staaten und Banken verstärkt. Der dadurch geschaffene Anreiz ist somit keineswegs unbekannt.

Quelle: Deutsche Bundesbank, „Fiskalische Risiken und Finanzstabilität: Reformoptionen für den Staaten-Banken-Nexus im Euroraum“, September 2026

Deindustrialisierung
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