Bullay, den 10.März 2026. Prof. Dr. Rolf Steding erinnert an etwas, das heute fast schon selbstverständlich übergangen wird: Die eingetragene Genossenschaft ist keine Vorstufe, Unterform oder kleine Schwester der Aktiengesellschaft. Sie ist eine eigene Rechtsform mit eigenem Zweck, eigener innerer Logik und eigener geschichtlicher Rechtfertigung. Genau darauf zielt schon der Titel seines Hefts: Der Wettbewerb der Rechtsformen lebt von Unterschieden.
Steding stellt nicht in Abrede, dass eG und AG gewisse Gemeinsamkeiten haben. Beide sind Körperschaften, beide können wirtschaftlich tätig sein, beide bündeln Kräfte. Aber daraus folgt noch lange nicht, dass sie im Kern dasselbe seien. Im Gegenteil: Schon nach ihrem Leitbild sind sie verschieden. Die AG ist das klassische Modell der Kapitalgesellschaft. Die eG dagegen ist auf Mitgliedschaft, Selbsthilfe und Förderung angelegt.
Genau hier setzt Stedings Kritik an. Wer die Genossenschaft nur noch danach beurteilt, wie modern, effizient oder marktfähig sie im Vergleich zur Aktiengesellschaft erscheint, misst sie am falschen Maßstab. Die Genossenschaft ist nicht dafür da, Kapitalinteressen zu organisieren. Sie ist dafür da, ihre Mitglieder wirtschaftlich zu fördern. Das ist kein Nebenaspekt, sondern ihr rechtlicher Kern.
Steding nennt die eG deshalb ausdrücklich eine „nicht-kapitalistische“ Gesellschaft. Ihre Eigenart liegt gerade in Merkmalen, die im Kapitalgesellschaftsrecht nicht prägend sind: im Förderzweck, im Kopfstimmrecht, im Verzicht auf eine starre Kapitalfixierung und in der Selbstorganschaft. Das alles macht die Genossenschaft nicht altmodisch, sondern unverwechselbar.
Auch historisch sind die Unterschiede eindeutig. Die Aktiengesellschaft entstand als Rechtsform des Industriezeitalters, um große Kapitalmengen zu sammeln. Die Genossenschaft entstand aus der Not des Mittelstands und aus dem Bedürfnis nach organisierter Selbsthilfe. Die eine wurzelt im Kapitalbedarf, die andere in der Förderung von Menschen durch gemeinschaftliches Handeln.
Stedings Botschaft ist deshalb erstaunlich aktuell: Wer die Genossenschaft immer weiter an die Aktiengesellschaft angleicht, modernisiert sie nicht einfach nur. Er verändert ihren Charakter. Und irgendwann bleibt dann von der eG vielleicht noch die juristische Hülle, aber nicht mehr ihr eigentlicher Sinn.
Der erste Befund lautet also: Die Stärke der Genossenschaft liegt nicht darin, der AG ähnlich zu werden, sondern darin, etwas anderes zu sein. Wer das vergisst, verliert den Maßstab für jede ernsthafte Genossenschaftspolitik. Dieser Beitrag wird hier fortgesetzt.



