„Das genossenschaftliche Prüfungssystem in seiner Gesamtheit soll die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Genossenschaften und die Transparenz ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse sicherstellen. Die gesetzlichen Regelungen dienen dem Schutz der Genossenschaftsmitglieder, der Gläubiger und der Allgemeinheit. (Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1759/91 RNr. 29)
Im Newsletter vom 08.01.2026 beschreibt der Informationsdienst „finanz-szene“ die Vorgänge bei der Volksbank Düsseldorf Neuss mit den Worten „Volksbank außer Kontrolle“. Diese Volksbank wurde durch die sogenannte „Kiabi-Affäre“, die einen Schaden von 100 Millionen Euro verursachte, bundesweit bekannt. Laut finanz-szene ist der Schaden zwischenzeitlich „um ausufernde (und scheinbar unvermittelt aufgetretene) Kreditrisiken“ auf 208 Millionen Euro angewachsen, für den die BVR-Institutssicherung (BVR-ISG) ebenfalls einspringen musste. Die BVR-ISG wird von den deutschen Genossenschaftsbanken getragen, die mit ihren Zahlungen an den BVR dafür sorgen, dass solche Fälle ausgeglichen werden können.
Zu Recht fragt Finanz-Szene (wörtlich): „Viele Fragen stellen sich nun. Darunter die, ob die Wirtschaftsprüfer (also der regionale Genoverband) die Volksbank Düsseldorf Neuss womöglich zu lange gewähren ließen.“
Diese Frage ist durchaus berechtigt. Denn bei einem Vergleich der Stützungsfälle der jüngeren Vergangenheit stellt man erstaunt fest, dass Genossenschaftsbanken betroffen sind, denen im Vorjahr noch einwandfreie Geschäfte von den Wirtschaftsprüfern des jeweiligen Genossenschaftsverbands mit Siegel und Unterschrift bescheinigt wurden. Im unmittelbar darauf folgenden Geschäftsjahr – meist von anderen Wirtschaftsprüfern desselben Verbandes – werden plötzlich Verluste im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich festgestellt.
Auch finanz-szene scheint das aufgefallen zu sein, denn dort wird zur Volksbank Düsseldorf-Neuss eG und den dort zusätzlich plötzlich aufgetretenen weiteren Verlusten berichtet: „Der 2023er-Abschluss jedenfalls erhielt das uneingeschränkte Testat der Wirtschaftsprüfer, das wie bei Volks- und Raiffeisenbanken üblich vom entsprechenden Regionalverband kam – in diesem Fall vom Neu-Isenburger Genoverband. Ein Jahr später entsandte der Verband dann allerdings zwei neue Prüfer. Und plötzlich schossen die NPLs in die Höhe.“
Und auch dies wirft gleich die nächsten Fragen auf: Wie kann es sein, dass jener Verband, dessen Wirtschaftsprüfer in den Vorjahren nicht eingegriffen haben, ungeschoren davonkommt und nicht ebenfalls in die Haftung genommen wird?
Kann es sein, dass die umfänglichen Sanierungsbeträge der BVR-ISG vielleicht auch dazu dienen, die Genossenschaftsverbände zu schützen und vor Schadenersatzansprüchen zu bewahren?
Kann es sein, dass durch in solchen Fällen übliche Schnellfusionen und Übernahme des „schlechten“ Instituts durch ein „gutes“ Institut vermieden werden soll, dass derartige Fragen überhaupt aufkommen?
Es sind Fragen, über die sich auch die zuständigen Aufsichtsstellen über BVR, Genossenschaftsverbände und die Politik über das Prüfungsmonopol Gedanken machen sollten.



