Eine Besonderheit der Rechtsform Genossenschaft ist der genossenschaftliche Förderauftrag, denn Genossenschaften sind keine herkömmlichen Kapitalgesellschaften.
Außerdem sind Genossenschaften in Deutschland nach dem Genossenschaftsgesetz (GenG) verpflichtet, sich einem genossenschaftlichen Prüfungsverband anzuschließen und sich von diesem Verband auch regelmäßig prüfen zu lassen. Es geht um die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Dazu gehören bei einer Genossenschaft auch die genossenschaftlichen Spielregeln wie Partizipation, Mitbestimmung und Transparenz und die Einhaltung des genossenschaftlichen Förderauftrags.
Im Rahmen der geplanten Verschärfung des GenG wird die Einführung des §64-c GenG-E kontrovers diskutiert. Dabei geht es um die Einführung einer Datenbank der zugelassenen genossenschaftlichen Prüfungsverbände, in der wesentliche Eckpunkte des Leistungsprofils erfasst werden.
Unabhängig davon organisieren die GenoNachrichten eine bundesweite Online-Befragung von 1.500 Vorständen und Führungskräften der ersten Leitungsebene. Erklärtes Ziel ist es, erstmals zu einer aussagekräftigen Bewertung der genossenschaftlichen Prüfungsverbände zu kommen. Diese Transparenz ist dringend erforderlich, da ein Prüfungsmonopol und damit eine gesetzlich sanktionierte Wettbewerbsverzerrung besteht. Die Prüfungskosten sind Gegenstand einer gesonderten Bewertung, wobei der Nutzen für die Genossenschaft den regelmäßig wiederkehrenden Kosten gegenübergestellt wird.
Dazu werden öffentlich verfügbare Daten aus der Bilanz der Genossenschaft mit der Summe aller Verbandskosten verknüpft. Gleichzeitig werden Kosten und Nutzen sowie Erwartungen und tatsächlich erbrachte Leistungen in Form einer GAP-Analyse gegenübergestellt. Der Pretest, eine Voruntersuchung, ist abgeschlossen“.
Die Pflichtmitgliedschaft in einem Genossenschaftsverband soll u.a. die Kontrolle der ordnungsgemäßen Geschäftsführung und die Erfüllung des genossenschaftlichen Förderauftrages sicherstellen. Letzteres geschieht auch im Rahmen der Pflichtprüfung (GenG §53). Doch wer prüft die Prüfer?
Ausgewählte Ergebnisse werden am 6.12.2024 in den GenoNachrichten vorgestellt. Rückfragen bitte nur per E-mail an 53ziger@genotalk.de und gerne unter Angabe einer Rückrufnummer. Weitere Informationen zu unserem Projekt genotalk sind hier zu finden.
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Ja, es gibt gewaltige Unterschiede in den Leistungen. Aber so ein Verbandswechsel ist nicht einfach.
Das ist auch an der Zeit. Warum haben sich die Spitzenverbände nicht um Transparenz bemüht?