Eventus eG-Betrugsfall juristisch weiter ungeklärt

Stuttgart, 4. September 2023 (geno). Der seit sechs Jahren schwelende Betrugsfall der Stuttgarter Wohnungsgenossenschaft Eventus eG ist juristisch weiter ungeklärt. Vor mehr als einem Jahr hatte das Landgericht Stuttgart in einem Urteil festgestellt, dass der zuständige genossenschaftliche Prüfverband gegenüber den Anlegern nicht haftet. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht endgültig.

Dazu schreibt die mit dem Fall befasste Rechtsanwaltskanzlei Wüterich & Breucker: „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zu Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach geurteilt und eine konkrete Kausalität gefordert. Ob dies auch bei einem Prüfverband für Wohnungsgenossenschaften anzunehmen ist, bleibt abzuwarten. +++ update 12.09.2023 +++ Aufgrund der anhaltenden Diskussion wurde dieser Beitrag noch einmal ergänzt. Uns wurde das vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Würtemberg in Auftrag gegebene Bansbach Gutachten zur Verfügung gestellt.

In dieser Gutachterlichen Stellungnahme (140 Seiten) zur Frage möglicher Verstösse gegen das Genossenschaftsgesetz im Zusammenhang mit genossenschaftlichen Pflichtprüfungen durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband wurde festgestellt, dass der vbw die Gründungsprüfung und die folgenden genossenschaftlichen Pflichtprüfungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat. 

(ev/mgn/04.09.23 – 114) www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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4 Kommentare.

  • Klaus S. Rechtsanwalt
    8. September 2023 16:59

    ich nehme Bezug auf Ihre u.g. E-Mail sowie auf unsere soeben geführte telefonische Unterredung und darf Ihnen auf diesem Wege nochmals schriftlich bestätigen, dass jedenfalls die von uns geführten Verfahren in Sachen Eventus gegen den Prüfungsverband und die beiden Prüfer noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind.

    Soweit vom Oberlandesgericht Stuttgart unsere Berufungen gegen die landgerichtlichen Urteile durch Beschluss zurückgewiesen wurden, sind derzeit beim Bundesgerichtshof vier Nichtzulassungsbeschwerden und beim Bundesverfassungsgericht insgesamt zehn Verfassungsbeschwerden anhängig, über die noch nicht entschieden wurde.

    Des Weiteren hatten wir Ende des Jahres 2022 noch 7 weitere Klagen (darunter auch eine „Sammelklage“ für nicht rechtsschutzversicherte Mandanten) anhängig gemacht, über die ebenfalls noch nicht entschieden worden ist.

    Soweit also behauptet wird, es sei „falsch“, dass der Fall Eventus eG weiter ungeklärt wäre, ist diese Behauptung offenkundig unzutreffend.

    Falls Ihrerseits hierzu noch weitere Fragen bestehen, bitte ich um erneute Kontaktaufnahme.

    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Seimetz, Rechtsanwalt
    k.seimetz (ätzt) seimetz-rechtsanwaelte.de

  • Dorothee Z. ig-eventus
    8. September 2023 15:20

    Komisch ist, dass der BGH sich mittlerweiler mit eventus beschäftigt. Außerdem wurde der Kausalitätszusammenhang im wirecard Prozess und im Dieselskandal von dem BGH nicht akzeptiert..

    Für die Rufschädigung hat der Verband schon selber gesorgt siehe Bansbach Gutachten. Siehe Prozesse vor dem Verwaltungsgericht die verloren wurden.

    Aber man kennt ja mittlerweile die Arroganz des Verbandes. Selbst fast 3 Stunden Erläuterungen von einer Richterin vor dem Vewaltsgericht hat man ignoriert. Gekostet hat das den Verband mehrere 10.000 Euro weil man ging zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim und verlor.

    Wie wie die Vorstandschaft mit Hilfe der Wirtschaftsministerin zustande kam sag ich besser nichts Dorothee Z. ig@ige-eventus.de

  • Leider falsch, was hier steht. Die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil des LG Stuttgart vom 29.06.2022 ist nach sechs Monaten abgelaufen. Dass noch Rechtsmittel eingelegt wurden, ist nicht bekannt. Und was den Nachweis der Kausalität angeht, um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Anlegers gemäß § 826 BGB anzunehmen, hat das Gericht keine „Hintertür“ offen gelassen. Der Anleger konnte nicht nachweisen, dass seine Anlageentscheidung kausal auf dem positiven Gründungsgutachten des Prüfungsverbands beruhte, denn das Gutachten wurde gar nicht veröffentlicht und lag dem Anleger nicht vor. Im Übrigen war die Genossenschaft bei Gründung noch völlig „sauber“ und hätte funktionieren können, wenn der Vorstandsvorsitzende die Mitgliedereinlagen später nicht veruntreut und seine Taten mit hoher krimineller Energie verschleiert hätte.
    Die offenbar bezweckte Rufschädigung der Prüfungsverbände sollte schon etwas mehr Substanz haben, lieber Herr Günkel.
    Berichten Sie doch mal über die unzähligen Rechtsstreits der geschädigten Mitglieder von Genossenschaften ihres Kooperationsprüfungsverbands!
    Siehe bspw. hier https://www.diebewertung.de/cehatrol-technology-eg-keine-neuen-bilanzen-seit-2019-und-die-beschwerden-haeufen-sich/
    oder hier https://www.diebewertung.de/nova-sedes-wohnungsbau-eg-raus-aus-dieser-genossenschaft-ja-ganz-schnell/
    oder hier https://www.diebewertung.de/dubiosmerkwuerdig-und-mehrevg-energie-pro-vita-genossenschaft-eg/

  • Was ist denn der Unterschied zwischen einer Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gesellschaft und einer Verbandsprüfung?

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