Genossenschaften in Italien

30 Jahre italienischer Mutualitätsfonds

Bolzano, 23. Mai 2023 (geno). Der vor 30 Jahren in Norditalien installierte Mutualitätsfonds steht im Vordergrund der in zwei Tagen am Donnerstag in Bolzano veranstalteten Vollversammlung des Genossenschaftsdachverbandes Coop Alto Adige Südtirol.

Mutualitätsfonds für die Förderung und Entwicklung des Genossenschaftswesens wurden am 31. Januar 1992 in Bozen in Kraft gesetzt. Danach müssen genossenschaftliche Körperschaften und ihre Konsortien drei Prozent des jährlichen Nettogewinns dem Mutualititätsfonds abführen.

Diese 3-%-Quote wird aus dem jährlichen Nettogewinn der unaufteilbaren Rücklagen errechnet.

Es gibt außerdem Fälle der Nichteinbeziehung der Bemessungsgrundlage:

  • der Gewinnanteil, welcher zur Deckung der Verluste der vorhergehenden Rechnungsjahre vorgesehen ist, falls keine Rücklagen dafür verwendet werden, 
  • die Summe der Rückvergütungen,
  • die im laufenden Geschäftsjahr zurückgestellten Beträge für entsprechende Reserven aufgrund von Beiträgen für Investitionen, welche in der G&V-Bilanz nicht als Erträge verbucht werden.

Genossenschaften, die keinem Vertretungsverband angehören, haben den entsprechenden Betrag an den Landesmutualitätsfonds der Autonomen Provinz Bozen abzuführen.
Laut Einschätzung des CoopGo Netzwerk sollte dieser Ansatz der genossenschaftlichen Finanzierung auch in einem neuen europäischen Genossenschaftsrecht verankert werden.
++ (bz/mgn/23.05.23 – 071).

Die Bedeutung der Rechtsform Genossenschaft in Italien, im direkten europäischen Vergleich, wird in diesem Beitrag der GenoNachrichten deutlich. Weitere GenoNachrichten aus Südtirol gibt es hier.

www.genonachrichten.de, e-mail@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

Coop Alto Adige Südtirol, Genossenschaftswesen, Mutualitätsfonds
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