Kanzleiverband – wo Genossenschaft drauf steht sollte auch Genossenschaft drin sein

Hamburg/Potsdam den 18.April 2023. Die GenoNachrichten befassen sich in den kommenden Wochen mit einem direktem Leistungsvergleich der genossenschaftlichen Prüfungsverbände in Deutschland.  

Es klingt irgendwie gut, wenn Prüfungsverbände erklären: “Bei uns zahlen die Mitglieder keine Beiträge“. Gemeint sein kann aber auch,  die Mitglieder zahlen nichts und erhalten auch keinen Service.  Noch schlimmer ist aber eine „ lass uns in Ruhe,  dann lassen wir  dich auch in Ruhe“ Mentalität. 

Wer ohne Beiträge tätig sein kann, muss Gründe dafür haben.  Ein Grund könnte z.B. darin liegen, dass der genossenschaftliche  Prüfungsverband nur ein Aushängeschild und „verlängerten Arm“ einer Wirtschaftsprüfungs Kanzlei ist.  Die genossenschaftliche Verbandsarbeit dient nur als Fassade und kann in Wirklichkeit aber gar nicht gelebt werden, da es nur wenige  ausgewählte Mitglieder gibt. Diese müssen eine Pflichtprüfung über sich ergehen lassen, weil der Gesetzgeber diese nun mal vorschreibt. Und das um jeden Preis.

Die Kanzlei freut sich, denn ihre „Verbandskunden“ können ja aufgrund der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft  nicht weglaufen und ein Verbandswechsel ist häufig nicht einfach.  Ein anderer Grund könnte auch darin liegen, Beratungsleistungen nicht wirklich anzubieten wollen,  weil nur mit „Prüfen“ das richtige Geld verdient wird.  Wie man es auch sieht, jede Genossenschaft sollte genauer nachdenken und nachfragen,  bevor diese sich für einen Verband entscheidet oder einen Verbandswechsel anstrebt.

Aus Sicht einer Genossenschaft  bieten sich bei der Verbandsauswahl folgende Entscheidungshilfen an.

  • Man fragt nicht, ob oder in welcher Höhe Beiträge zu zahlen sind, sondern man fragt nach der „Gesamt-Kosten-Belastung“ pro Jahr oder eben auch für 2 Jahre, wenn die Genossenschaft klein ist. (Beiträge plus Prüfungsgebühren)
  • Außerdem sollte hinterfragt  werden, in welchen Bereichen Fachberater zur Verfügung stehen. Zum Schluss stellt sich die Frage welchen konkreten Nutzen kann  die Genossenschaft und ihre Mitglieder aus den Verbandsleistungen ziehen.
  • Auch die gleichzeitige Mitgliedschaft in zwei Verbänden kann Sinn machen.

Und wer sich nicht ganz sicher ist, wie er/sie sich entscheiden soll, kann sich auch gern per Mail an die Redaktion der „GenoNachrichten“ wenden. 

Schreiben Sie uns auch über Ihre – positiven/negativen – Erfahrungen mit genossenschaftlichen Prüfungsverbänden. Mehr Transparenz vermeidet unnötigen Ärger; die anderen Genossenschaften werden es Ihnen danken.

Genossenschaften, Genossenschaftsverband
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3 Kommentare.

  • Redaktion GenoNachrichten
    22. April 2023 13:01

    Wir möchten darauf hinweisen, dass weder der in Annaberg ansässige Verband
    Cooperative Audit noch der Erfurter PDG zu den von uns identifizierten Kanzlei Verbänden gehört.

  • Redaktion GenoNachrichten
    22. April 2023 0:28

    Kanzleiverbände sind keine klassischen Genossenschaftsverbände und haben somit auch keine „Genossenschaftskultur“ oder vielleicht besser „Stallgeruch“. Es handelt sich i.d.R um eigenständige Profitcenter rechtlich selbstständiger WP Büros. Die Verbandsgründung geht nach unserer Einschätzung NICHT von den Mitgliedsgenossenschaften aus, sondern von den WP-Büros. Es wird angenommen, dass hier rein wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. Die Kanzleiverbände konzentriereni.d.R. sich auf lukrative Großkunden. Wenn wir diese Kriterien zugrundelegen ist der Potsdamer Verband ein typischer Kanzleiverband.

  • Posteingang
    19. April 2023 11:11

    Bin etwas verwirrt, bitte um Aufklärung: Was verstehen Sie unter Kanzleiverbänden.
    BEISPIEL 1: ihr Kooperationspartner MMW CoopGo Bundesverband besteht soweit ersichtlich aus einem Prüfungsverband, dem DEGP e.V., der u.a. die XXXXXXXXXX aus datenschutzrechtlichen Überlegungen gelöscht. Vorstände des DEPG e.V. sind Rolf Gräser, Wolfgang Annecke, letzterer GF der ANNECKE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Ist der DEGP nun ein Kanzleiprüfungsverband oder beschäftigt er eigenes Prüfungspersonal?
    BEISPIEL 2: eng verbunden mit dem DEPG ist der Potsdamer Prüfungsverband e.V. (http://www.potsdamerpruefungsverband.de/impressum.html), Vorstand Dr. Wolfram Klüber, zugleich im Vorstand des MMW CoopGo e.V.. Der Prüfungsverband hat sein Büro in der WPC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, dessen Vorstand Dr. Klüber lange war. Mitgliedsbeitrag des Verbands: 1 Euro (http://www.potsdamerpruefungsverband.de/beitragsordnung.html). Ist das ein „Kanzleiverband“?

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