Brandenburgs Jagdgenossenschaften in der Bredouille

Potsdam, 24. Mai 2022 (geno). Brandenburgs Jagdgenossenschaften sind in die Zwickmühle geraten. Ursache ist einem Bericht des Deutschlandfunks vom Dienstag aus Potsdam zufolge ein neues von Umweltminister Axel Vogel vorgelegtes Jagdgesetz. Es erlaubt, dass Besitzer kleiner Waldareale von unter zehn Hektar selbst jagen dürfen. Dazu sollen sie sogenannte Begehungsscheine erteilt bekommen.

Das Vorhaben widerspricht allerdings den Satzungen der Jagdgenossenschaften im Bundesland Brandenburg. Danach dürfen nur Waldbesitzer von mindestens 75 Hektar Forstfläche jagen. Sie müssen zudem Mitglied der örtlichen Jagdgenossenschaften sein. Gegenwärtig sind unter den insgesamt 96.500 Brandenburger Waldeigentümern 53.000, die mit ihrem Forstbesitz unter dieser Marke liegen. Die Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften befürchtet sogar die Zerschlagung der „vorbildlich organisierten Jagdgenossenschaften“. Nunmehr ist gegen die Pläne der Brandenburger Landesregierung eine Protestkampagne der Jagdpächter angekündigt worden.

Hintergrund des neuen Waldgesetzes ist es, den ökologischen Waldumbau zu fördern sowie der hohen und weiter steigenden Wilddichte entgegenzuwirken. Verursacht wird sie unter anderem dadurch, dass insbesondere die Blätter und Zweige junger Laubbäume eine besonders beliebte Nahrung von Rehen, Hirschen und anderen Wildtieren sind. ++ (jg/mgn/24.05.22 – 078)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichren.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

Jagdgenossenschaft Brandenburg, Jagdpächter
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