Verfassungsrechtlicher Fundamental-Schub für Genossenschaften

Schwerin/Karlsruhe, 5. Mai 2022 (geno). Das in Karlsruhe ansässige Bundesverfassungsgericht (BVG) hat eine Entscheidung getroffen, die dem genossenschaftlichen Kurs in der Energiewende eine eindeutige Richtung hin zu Bürgernähe und Dezentralität höchstes Gewicht verleiht. Dieser verfassungsrechtliche Fundamental-Schub zugunsten von Genossenschaften und der örtlichen Bürgerschaft wurde am Donnerstag von der BVG-Pressestelle verkündet. Anlass des damit abgeschlossenen juristischen Verfahrens war eine Klage aufgrund des in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getretenen Gesetzes über die Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Windparks in dem nordöstlichen Bundesland (BüGembeteilG).

Deutschlands höchstes Gericht begründet seinen Beschluss vom 23. März 2022 (Az 1BvR 1187/17) folgendermaßen: „Dieses Gesetz verpflichtet die Betreiber von Windenergieanlagen (Vorhabenträger), Windparks nur durch eine eigens dafür zu gründende Projektgesellschaft zu betreiben und Anwohnerinnen und Anwohner sowie standortnahe Gemeinden durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder stattdessen durch den Erwerb von Sparprodukten durch die Anwohner und die Zahlung einer Abgabe an die Gemeinde und die Zahlung einer Abgabe an die Gemeinde mit insgesamt mindestens 20 % an deren Ertrag zu beteiligen. Dadurch soll die Akzeptanz für neue Windenergieanlagen verbessert und so der weitere Ausbau der Windenergie an Land gefördert werden. Die damit verfolgten Gemeinwohlziele des Klimaschutzes, des Schutzes von Grundrechten vor Beeinträchtigungen durch den Klimawandel und der Sicherung der Stromversorgung sind hinreichend gewichtig, um den mit der Beteiligungspflicht verbundenen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Vorhabenträger aus Art. 12 Abs. 1 GG rechtfertigen zu können.“ ++ (eg/mgn/05.05.22 – 065)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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