Genossenschaften – das Votum der Vertreter Teil 2

Neustadt/Bullay 26.01.2022 / Wie bereits in Teil 1 berichtet, war das Zeitfenster für die Wahl zur Vertreterversammlung der VR meine Bank Neustadt/Aisch eG so bemessen, dass nur ein Bruchteil der Mitglieder überhaupt praktisch und theoretisch die Möglichkeit hatte, an der Wahl teilzunehmen.

Grundlage der Berechnungen bezüglich der Wahl vom 26.01.2021 war der Stichtag 31.12.2019. Diesen Stichtag sah die Bank als Grundlage für die Anzahl der 2021 zu wählenden Vertreter an. Ende 2019 waren es 32.234 Mitglieder, so dass die Bank sich darauf berief, dass nur 214 Vertreter zu wählen sind. 

Weiß man nun, dass zum 31.12.2020 insgesamt 32.455 Mitglieder bei VR meine Bank Neustadt/Aisch ausgewiesen waren, wurden also 2 Vertreter weniger gewählt, als es möglich gewesen wäre. Pro 150 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen, das sehen Genossenschaftsgesetz und Satzung der Bank vor. Maßgeblich für die Wahl zur Vertreterversammlung ist Mitgliederzahl am Ende des vorangegangenen Jahre. Es hätten also 216 Vertreter gewählt werden müssen, es wurden jedoch nur 214 Vertreter vorgeschlagen. Das lässt nun natürlich Spekulationen Raum. Hat man sich in der Zahl geirrt? Hatte man niemanden mehr, den man als Vertreter vorschlagen konnte? Hat sich jemand verzählt? Das kann ja auch bei den besten Banken einmal vorkommen. Oder handelt es sich bei der Vertreterwahl nur noch um eine reine Proforma Veranstaltung?  

Erstaunlicherweise war dann auch noch die qualitative Auswahl der zu wählenden und schließlich gewählten Vertreter mehr als enttäuschend. Zur Vertreterversammlung im Juni 2021 erschienen nur 108 von 214 gewählten Vertretern. Das war insofern bemerkenswert, da die Vertreterversammlung zu diesem Termin die Existenzbeendigung der Genossenschaft nach Übertragung allen Vermögens an die übernehmende Genossenschaft zu beschließen hatte. Die anwesenden Vertreter 108 Vertreter stimmten mit 78 % der Stimmen der Verschmelzung und Existenzbeendigung ihrer Genossenschaft zu und lösten anschließend die Vertreterversammlung auf. 

Böse Stimmen könnten nun behaupten, dass es sich hier um einen strategischen Akt des Vorstandes handelte, der Vertreter aufstellen ließ, welche den Vorstand unterstützen und keinen inhaltlichen Ärger machen. Oder dass Vertreter dem Wahlausschuss vorgeschlagen wurden, die dafür bekannt sind, zu den Sitzungen nicht zu erscheinen. Aber vielleicht war an diesem Tag auch einfach nur schönes Wetter und man weiß ja, dass es Wichtigeres gibt, als die Genossenschaftsmitglieder in einem demokratisches Prozess zu vertreten und das Vermögen der übergebenden Genossenschaft zu retten, das von den Mitgliedern der Genossenschaft erwirtschaftet wurde. Banken kommen und gehen, Vermögen kommen und gehen sowieso, aber die Sonne scheint so gut wie nie. 

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