BVR wählt neuen Verbandsrat – so funktioniert genossenschaftliche Selbstverwaltung

Berlin/Bullay 21.01.2022 In einem Schreiben vom 20.01.2022 informiert der BVR (Bundesverband Deutscher Volks-und Raiffeisenbanken) seine Mitglieder, die angeschlossenen Genossenschaftsbanken, über die am 24.Juni 2022 anstehenden Verbandsratswahlen.

Im zweiten Absatz des Schreibens heißt es : „Das Vorschlagsrecht für die Vertreter der Genossenschaftsbanken in diesen Gremien steht satzungsgemäß den zuständigen Gremien der Prüfungsverbände zu. Diese haben wir daher mit heutigen Schreiben gebeten, die jeweils etablierten, demokratischen und subsidiär organisierten Nominierungsprozesse auszulösen.“ 

Im Klartext heißt das, dass die Prüfungsverbände vorschlagen, welche Genossenschaftsbanken bzw. deren Gremien im zukünftigen Verbandsrat vertreten sein sollen. Der Verbandsrat ist das oberste Gremium eines Verbands. Der Verbandsrat trifft Personalentscheidungen und hat auch Einfluss auf die Verbandsstrategie.

Das ruft bei igenos e.V. eine gewissen Verwirrung, um nicht zu sagen, Empörung, hervor. Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände sind staatlich eingesetzte Kontrolleure, die ihre Mitgliedsgenossenschaften beraten und regelmäßig überprüfen, ob und inwieweit ihre Beratungsleistungen auch umgesetzt werden. Es sind sozusagen Vorgesetzte der Genossenschaftsbanken. Und diese Genossenschaftsverbände entscheiden nun, welche Genossenschaften, bzw. Genossenschaftsvorstände für die Verbandsratswahl aufgestellt werden? Oder anders ausgedrückt: Der Vorgesetzte entscheidet, welcher Mitarbeiter als Mitarbeitervertreter in den Aufsichtsrat aufgenommen wird?  

So viel zum Thema genossenschaftliches Demokratieverständnis. Es ist zu erwarten, dass die Prüfungsverbände wohl kaum Genossenschaften vorschlagen, die sich in der Vergangenheit kritisch gezeigt haben oder eigene Wege gegangen sind, sondern Genossenschaften, mit denen man gut zusammengearbeitet hat. Wenn sich der BVR Verbandsrat aber ausschließlich aus Genossenschaften mit einem guten Führungszeugnis zusammensetzt und nur systemkonforme Genossenschaften zur Wahl stehen, dann handelt es sich bei dem „etablierten, demokratischen und subsidiär organisierten Nominierungsprozess “ um eine grobe Missachtung der genossenschaftlichen Grundsätze. Vielmehr wäre es geboten, dass die Genossenschaften aus ihrem Kreis die jeweilige Vertretung selbst bestimmen oder zumindest turnusmäßig jeder Genossenschaftsbank für eine zu bestimmende Zeit eine Vertretung im Verbandsrat zu ermöglichen. Oder aber eine andere Formel zu finden, wie jede Bank einmal eine Gelegenheit haben kann, im Verbandsrat vertreten zu sein. Das würde Innovationsprozesse fördern und einer Verkrustung von Strukturen entgegen wirken.

Der letzte Absatz des vom BVR Präsidium persönlich unterzeichneten Schreibens spricht ebenfalls für sich.

Wir freuen uns bereits jetzt darauf, gemeinsam mit Ihnen und Ihren Vertreterinnen und Vertretern im BVR-Verbandsrat und in den BVR-Fachräten auch in der neuen Mandatsperiode die Zukunft unserer genossenschaftlichen FinanzGruppe zu gestalten.

Das oben zitierte Schreiben des BVR wurde den GenoNachrichten von genoleaks zur Verfügung gestellt.

BVR Verbandsratwahlen 2022, Genossenschaftsbanken
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1 Kommentar.

  • Gerald Wiegner
    23. Januar 2022 19:49

    Leider erweckt auch dieser Vorgang Erinnerungen an den „real existierenden Sozialismus“ auf deutschem Boden. Ein Begriff den Rudolf Bahro in seinem Buch „Die Alternative“ (die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der DDR) geprägt hat. Die Veröffentlichung im SPIEGEL führt zu seiner Verurteilung. Bahro wird wegen „landesverräterischer Sammlung von Nachrichten“ und „Geheimnisverrats“ zu acht Jahren Haft verurteilt und später in die Bundesrepublik abgeschoben.

    https://www.hdg.de/lemo/biografie/rudolf-bahro.html

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