Genossenschaften seit 75 Jahren in bayrischer Verfassung verankert

München, 7. Januar 2022 (geno). Das Genossenschaftswesen hat seit 75 Jahren seinen festen Platz in der bayrischen Verfassung. Über die am 1. Dezember 1946 in einem Plebiszit mit einer Zustimmung von 70,6 Prozent verabschiedete und am 8. Dezember 1946 in Kraft getretene Konstitution gab Bayerns Kooperationswirtschaft dauerhaften Rückhalt. „Die Autoren der Verfassung bewiesen Weitsicht, indem sie Genossenschaften und dem genossenschaftlichen Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe in den Artikeln 153 und 164 Verfassungsrang gaben“, teilt der Genossenschaftsverband Bayern mit. „Ohne Genossenschaften und deren Beitrag zu Wirtschaft und Gesellschaft wäre Bayern ärmer.“ In Bayerns Genossenschaften sind 2,9 Millionen Mitglieder organisiert und rund 50.000 Menschen beschäftigt.

Allein im Finanzsektor des Freistaates unterhalten 222 Volks- und Raiffeisenbanken 2.015 Filialen und 3.504 Geldautomaten. 48,7 Prozent der Bayern haben ein Genossenschaftskonto. Bayrische Genossenschaftsbanken reichten im Jahr 2020 Kredite in Höhe von 117,1 Milliarden Euro aus und betreuen Kundengelder im Umfang von 145,5 Milliarden Euro.

959 Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften sind in mehr als 35 Branchen Bayerns tätig. Sie stehen für einen Umsatz von 13,4 Milliarden Euro. Beispielsweise nahmen bayrische Molkereigenossenschaften die Hälfte der gesamten bayrischen Milchmenge – das sind 4,1 Millionen Tonnen – von den Bauern auf. Ein Viertel der in Bayern vermarkteten Getreidemenge wandert durch die Lager von Raiffeisen-Warengeschäfte. Das entspricht 810.000 Tonnen Getreide. 258 Energiegenossenschaften sind in die dezentrale Enerversorgung und den Ausbau Erneuerbarer Energien involviert. ++ (vf/mgn/07.01.22 – 005)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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