Im EU Vergleich stehen Deutschlands Genossenschaften im Abseits

Es gibt keine europäische Norm für das Genossenschaftswesen. Eine einheitliche, rechtlich Regelung konnte bislang wegen der deutschen Besonderheiten nicht durchgesetzt werden. Das in Deutschland heute noch gültige Genossenschaftsgesetz wurde am 1.05.1889 eingeführt. Im März 1934, wurde die genossenschaftliche Mitbestimmung durch die Einführung diverser Steuerungsmechanismen, gemeint ist das  „genossenschaftliche Führerprinzip“ weitgehend abgeschafft.
Bereits seit 2013 (!) liegt ein fertiger Entwurf für ein Kooperations-Gesetz (KoopG) vor. Damit sollte die Neugründung von Genossenschaften erleichtert und forciert werden. Unklar bleibt, weshalb bisher dieses Gesetz nicht veröffentlicht wurde. Mit dem KoopG  sollte der – vor allem kostenmäßige – Gründungs-Nachteil eines “Geno-Startups” im Vergleich zur “UG” (Unternehmergesellschaft) – auch “kleine GmbH” genannt – aufgehoben werden. Dies ist dringend erforderlich, denn die Anzahl deutscher Genossenschaften – liegt im Vergleich zur EU – dramatisch niedrig. Dazu als Vergleich die Statistik von Frankreich und Italien (unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bevölkerungsgröße): In Bezug auf Frankreich müsste es in Deutschland ca. 35.000 und in Bezug auf Italien sogar ca. 81.000 Genossenschaften geben. Tatsächlich gibt es jedoch in Deutschland weniger als 8.000 (!) Genossenschaften. Damit liegt Deutschland im Rahmen der EU auf einem “Abstiegsplatz”. Auch wenn es oft anders dargestellt wird, wir haben in Deutschland allen Grund, endlich alle Arten von “Genossenschafts-Gründungs-Barrieren” zu beseitigen. Diese “Dramaturgie” sollte allen Parteien vor der Bundestagswahl bekannt sein. Es reicht nicht aus, sich auf Lorbeeren der Vergangenheit auszuruhen.  Jetzt bedarf es aktiver Handlungen, wozu auch gehören kann, die “(alte) Genossenschaftsidee” modern zu überdenken. Die “kleine GmbH” (UG) hat sich bewährt, die “kleine Genossenschaft” (Kooperationsgesellschaft – KoopG) könnte ähnlich “zünden”. Deshalb runter mit den Gründungskosten und der unnötigen “Startup-Bürokratie”, und das KoopG zeitnah verabschieden. Wir haben in Deutschland schon 8 Jahre Zeit verloren. Die Parteien können jetzt zeigen, ob ihnen die Gründung von neuen Genossenschaften und der Weg zu mehr Kooperation wirklich  “am Herzen” liegt.

europäisches Genossenschaftsgesetz, Genossenschaften, Genossenschaftsgesetz, Genossenschaftsverbände, Kooperationsgesetz, Top down Führerprinzip
Jetzt Spenden! Das Spendenformular wird von betterplace.org bereit gestellt.