Interessenvertretung für Genossenschaftsmitglieder

Allgemein

Dass Genossenschaftsmitglieder  Meinungsverschiedenheiten  mit ihrer Genossenschaft haben, ergibt sich zwangsläufig aus der Genossenschaftsidee und dem besonderen Demokratieverständnis der Rechtsform eG.  Genossenschaften sollten grundsätzlich transparent und demokratisch organisiert sein. In demokratischen Strukturen sind unterschiedliche Meinungen an der Tagesordnung. Mit einer zunehmenden Mitgliederanzahl,  wird es aber  immer schwieriger die  Genossenschaftsidee richtig zu (er)leben. 

Bank- aber auch große Wohnungsgenossenschaften missachten darum zunehmend den Genossenschaftsgedanken. Das heißt die Genossenschaftsidee wird grob missbraucht. Die Mitglieder werden nicht gefördert,  sondern häufig regelrecht missbraucht um die Anforderungen des  Rechtsmantels eigetragene Genossenschaft zu erfüllen. Eine Genossenschaft ohne Genossenschaftsmitglieder ist nicht zulässig.

Vor diesem Hintergrund  wurde 2015 igenos e.V., die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder gegründet. 

igenos e.V. vertritt bundesweit Genossenschaftsmitglieder, um deren Rechte zu stärken und deren Interessen gegenüber Genossenschaftsverbänden, Vorständen und Aufsichtsräten durchzusetzen.

Genossenschaften sind Gemeinschaftsbetriebe, die sich im Gemeinschaftseigentum der Mitglieder befinden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Genossenschaften fördern die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder.

Anders als Aktionäre einer Aktiengesellschaft sind ausscheidende Genossenschaftsmitglieder aber nicht am Wertzuwachs der Genossenschaft beteiligt. Genossenschaften dürften daher keine großen Rücklagen bilden und keine übermäßigen Gewinne  zu Lasten ihrer Mitglieder erwirtschaften. Wo Genossenschaft drauf steht sollte auch Genossenschaft drin sein. Entschließen sich die Mitglieder für die Auflösung  Ihrer Genossenschaft wird das Genossenschaftsvermögen an die Mitglieder verteilt.

Am bekanntesten sind Bankgenossenschaften, landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften, Wohnungs- und Einkaufsgenossenschaften. Aber auch andere Zusammenschlüsse, in denen Selbstverwaltung gewünscht wird,  sind genossenschaftsfähig.

Durch die Gründung lokaler und regionaler Basisgruppen unterstützt igenos e.V. die Genossenschaftsmitglieder, setzt sich für die Mitgliederförderung ein und hilft den Mitgliedern, sich gegenüber Vorstand, Aufsichtsrat und den Verbänden zu behaupten. Die Mitglieder wählen Vorstand und Aufsichtsrat, wobei die Generalversammlung die gewählten Vertreter auch wieder abberufen kann. Zudem spricht sich igenos gegen Fusionen aus, die zur bedingungslosen Übertragung des Genossenschaftsvermögens auf den Vertragspartner führen. Dies geschieht unter der Aufsicht der Verbände. Trotzdem werden  die Mitglieder nicht vollumfänglich informiert und angehalten ihre Genossenschaft zu verschenken.  Bisher ist nicht zu erkennen, dass die von der Staatsaufsicht eingesetzte Wirtschaftsprüfungskammer bei derartigen Missständen eingegriffen hat. Darum setzt sich igenos e.V., für die Einrichtung einer übergeordneten Qualitätssicherung- und Schlichtungsstelle ein. In dieser sollten  alle genossenschaftlichen Fragestellungen rund um das Thema Prüfung objektiv behandelt und im Sinne der Mitgliederinteressen verbindlich geklärt werden.

igenos e.V. ist Herausgeber mehrerer Fachbücher und veranstaltet Videokonferenzen und Seminare zum genossenschaftlichen Förderzweck. Mit der Initiative CoopGo werden Genossenschaftsgründungen unterstützt, die sich an den europäischen Standards orientieren. Um die Mitgliederförderung und Mitgliederzufriedenheit zu evaluieren, hat igenos die CoopGo Förderauftragsprüfung entwickelt. In den GenoNachrichten lässt sich die aktuelle Berichterstattung zum Thema Genossenschaften verfolgen.

Bankgenossenschaften, Genossenschaftsmitglieder  Meinungsverschiedenheiten, Wohnungsgenossenschaften
Jetzt Spenden! Das Spendenformular wird von betterplace.org bereit gestellt.